Diese rechtlichen Fakten sollten Sie zu Überstunden kennen

Fakten zu Überstunden
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Arbeit ohne Ende und Sie als Assistentinnen und Sekretärinnen möchten nicht aufhören, bis alles erledigt ist? Dann halten Sie kurz inne und lesen Sie hier, wie viele Überstunden Ihr Chef wann überhaupt von Ihnen verlangen kann, wo sein Anspruch auf Ihre Verfügbarkeit anfängt – und vor allem, wo er aufhört.

Abends pünktlich den Stift fallen lassen – ein Wunschtraum. Doch sollen Sie einfach “Nein” sagen, wenn Ihr Chef kurz vor Schluss regelmäßig mit brandeiligen Aufgaben in der Tür steht und auch Ihre Kollegen um Sie herum tief in den Abend, bis weit ins Wochenende und sogar an Feiertagen durchackern?

Sobald Sie aufgrund der Weisungen Ihres Chefs die reguläre Arbeitszeit überschreiten, beginnen die Überstunden. Wie immer in Rechtsfragen zählt hier eine klare Definition: “Überstunden” nennen Juristen die “vorübergehende Verlängerung der individuell vereinbarten, regelmäßigen Arbeitszeit”. Wichtig sind dabei Ihre höchstpersönliche vertragliche Arbeitszeitregelung und das Ende der vereinbarten Arbeitszeit. “Mehrarbeit” hingegen heißt nur: Der Arbeitnehmer überschreitet die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Achten Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen

In vielen Tarifverträgen wird geregelt, dass Überstunden am Vortag angeordnet werden müssen, und zwar ausdrücklich und schriftlich.

Finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag aber nichts dazu, müssen Sie Überstunden leisten, und zwar immer dann, wenn sie erforderlich sind, um die vertraglich übernommenen Aufgaben zu erledigen.

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Ein Beispiel: Wenn Sie als Assistentin oder Sekretärin in einer Anwaltskanzlei arbeiten, gehört es zu Ihren arbeitsvertraglichen Aufgaben, Schriftsätze auf Diktat anzufertigen und diese fristgerecht zu versenden. Ruft Sie Ihr Chef am Tag des Fristablaufs erst kurz vor Feierabend zum Diktat, sind Sie rechtlich zu Überstunden verpflichtet. Ansonsten können Sie Ihre arbeitsvertragliche Aufgabe nicht erfüllen.

Überstunden sind keine dauerhafte Verpflichtung

Müssen Sie aber regelmäßig länger arbeiten, um Ihre Tätigkeiten zu erfüllen, dann muss Ihr Chef laut Gesetzgebung

  • Ihre Arbeitsteilung so ändern, dass Überstunden nicht mehr anfallen, oder
  • eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen.

Anders ist es bei Teilzeitarbeit: Dann sind Sie grundsätzlich nicht zu Überstunden verpflichtet – ansonsten würde aus Ihrer Teilzeitstelle schnell eine Vollzeitstelle. Ausnahme: In Ihrem Arbeitsvertrag stehen entsprechende Vereinbarungen.

Oder existiert in Ihrer Firma ein Betriebsrat? Dann kann dieser in puncto Überstunden sein Mitbestimmungsrecht erzwingen. Ihr Chef braucht also für die Anordnung von Überstunden die Zustimmung des Betriebsrats.

Das Gesetz schützt Sie vor zu vielen Überstunden

Das ArbZG dient Ihrem Schutz als Arbeitnehmer. Es besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf (Pausen nicht eingerechnet).

Sie können Ihre werktägliche Arbeitszeit allerdings um zwei Stunden auf insgesamt zehn Stunden verlängern, wenn Sie innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen einen werktäglichen Durchschnitt von acht Stunden nicht überschreiten. So besteht die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeit auszugleichen.

Entweder Freizeit oder Geld

Sieht Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vor, muss Ihnen Ihr Chef Überstunden, die nicht mit Freizeit ausgeglichen werden, vergüten. Viele Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge sehen für Überstunden Zuschlagzahlungen vor.

Wichtig: Wenn Sie Ihre regulären Arbeitszeiten nur geringfügig überschreiten, kann dies laut Arbeitsvertrag mit dem Monatsgehalt abgegolten werden. Auch hierzu sollten Sie daher Ihre Vertragsunterlagen genau prüfen.

Auch geduldete Überstunden müssen bezahlt werden

Ihr Chef kann Mehrarbeit

  • ausdrücklich oder
  • stillschweigend

erwarten. Eine stillschweigende Anordnung kann etwa dann vorliegen, wenn über Ihre reguläre Arbeitszeit hinaus sehr viel Arbeit anfällt, die erledigt werden muss. Sieht Sie Ihr Chef dann nach Feierabend noch arbeiten und sagt nichts dazu, können Sie in seinem Schweigen zumindest die Zustimmung zu Ihrer Mehrarbeit sehen.

Übrigens: Wenn Ihr Chef Ihre Überstunden duldet, muss er sie auch bezahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Dabei konnte eine Arbeitnehmerin anhand von Dienst- und Tourenplänen nachweisen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie Überstunden gemacht hatte. Diese Pläne zeigten für ihren Arbeitgeber jederzeit glasklar einsehbar ihre Überstunden. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Arbeitgeber die Überstunden geduldet und muss sie somit auch vergüten. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.1.2014, 2 Sa 180/13)

Wichtig: Überstunden können verfallen

Notieren Sie sich Ihre geleisteten Überstunden in einem “Überstundenzettel” immer genau mit Datum, Uhrzeit, Tätigkeit, Ort etc. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, müssen Sie als Arbeitnehmer alle Überstunden genauestens nachzuweisen.

Außerdem sehen Arbeits- oder Tarifverträge Verfallsfristen vor: Machen Sie Ihre Überstunden nicht innerhalb dieser Frist gegenüber Ihrem Chef geltend, können Sie sie nicht mehr einklagen.