Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag
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Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag – was ist was? Hier finden Sie einen Überblick über die relevanten Vertragswerke.

Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Mittel der Tarifvertragsparteien, also der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, um zu regeln, wie viel Urlaub den Mitarbeitern zusteht, wie hoch der Lohn sein soll, welche Voraussetzungen für die Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe bestehen usw.

Tarifverträge sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwingend. Es gilt das sogenannte Günstigkeitsprinzip. Danach darf nur zugunsten des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden. So kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass ein Arbeitnehmer fünf Tage mehr Urlaub bekommt, als es der Tarifvertrag vorsieht. Hingegen kann in einem Arbeitsvertrag nicht geregelt werden, dass ein Arbeitnehmer ein Gehalt unterhalb des tariflich vereinbarten Lohnes oder weniger Urlaubstage bekommt.

Fast alle Tarifverträge sind im Internet veröffentlicht. Den für Sie einschlägigen Tarifvertrag finden Sie entweder auf der Homepage Ihrer Gewerkschaft oder zumindest bei Google. Achten Sie aber darauf, dass Sie auch den aktuellen, für Ihr Unternehmen relevanten Tarifvertrag aufrufen. Bei der Vielzahl an alten Verträgen im Netz sollten Sie hier Vorsicht walten lassen. Wenn Sie den Tarifvertrag nicht im Internet finden, rufen Sie Ihre Gewerkschaft an. Dort wird man Ihnen weiterhelfen. Ob ein Tarifvertrag allgemein verbindlich ist, erfahren Sie beim Ministerium für Arbeit und Soziales.

Betriebsvereinbarung

Während Tarifverträge auf einer überbetrieblichen Ebene vereinbart werden, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene ebenfalls die Möglichkeit, Regelungen zu treffen. Hierzu schließen der Arbeitgeber und der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen. Diese können Bestimmungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche Fragen enthalten. Über die Betriebsvereinbarung wird der Betriebsrat an den Entscheidungen des Unternehmens zu betrieblichen Angelegenheiten beteiligt.

Voraussetzung dafür ist, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch ein Mitbestimmungsrecht vorsieht. Wenn dem so ist, kann der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Abläufe, der Verteilung der Arbeitszeit und Pausen oder bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeiten mitbestimmen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Betriebsvereinbarungen es in Ihrem Betrieb gibt, werden Ihnen die Mitglieder Ihres Betriebsrats sicher weiterhelfen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Probleme im Betrieb geregelt werden müssen, erörtern Sie mit dem Betriebsrat, ob dies mittels Betriebsvereinbarung machbar ist.

Arbeitsvertrag

Während Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sogenannte Kollektivverträge sind, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Personengesamtheit gegenüberstehen, gibt es eine Regelung, an der nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt sind, nämlich den Arbeitsvertrag.

Diesen handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell aus, wobei sie sich an die gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Vorgaben und Regelungen halten müssen. Im Arbeitsvertrag werden Fragen geregelt, die nur den einzelnen Arbeitnehmer betreffen. Zum Beispiel kann dort geklärt werden, wann das Arbeitsverhältnis beginnt, welche Aufgaben der Arbeitnehmer übernimmt, welches Arbeitspensum etc.

Lesen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag einmal in Ruhe durch. Sie werden staunen, welche Regelungen er enthält, die Sie vielleicht noch gar nicht kannten. Sollten Sie einzelne Regelungen des Arbeitsvertrags nicht verstehen, können Betriebsrat und Gewerkschaft bestimmt zur Klärung beitragen.

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag: Gehen Sie Ihren Fragen mit System nach

Lassen Sie sich nicht von den anscheinend unüberschaubaren Regelwerken im Arbeitsrecht abschrecken, wenn Sie eine Frage zu Ihrem Arbeitsverhältnis klären wollen. Wie Sie gesehen haben, gibt es eine eigentlich nicht allzu komplizierte Ordnung. Bei einem systematischen Herangehen und mit ein wenig Geduld werden Sie die Antworten auf Ihre Fragen finden.

Autor: Dr. Christoph Roos ist Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Bonn.