So wählen Sie die korrekte Anschrift für Ihren Brief

Frau sitzt am Schreibtisch
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Warum ist es überhaupt wichtig, dass Sie die Anschrift auf einem Brief richtig schreiben? Ganz einfach: weil Sie wollen, dass Ihr Schreiben ankommt! Und das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht:

  • Mit einer korrekten Anschrift stellen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsbrief von der Post richtig zugestellt werden kann.
  • Es ist eine Frage der Wertschätzung gegenüber dem Empfänger bzw. der Empfängerin, dass Sie die Adresse richtig schreiben. Wer möchte denn einen Brief bekommen, auf dem schon in der Anschrift ein Fehler steckt?
  • Gerade in der Geschäftskorrespondenz gilt: Jeder Brief wirkt wie eine Visitenkarte Ihres Unternehmens. Einen positiven Eindruck hinterlassen Sie nur, wenn Sie alle Regeln der Korrespondenz beachten. Dagegen zeugt es nicht gerade von Professionalität, wenn Sie die Anschrift nicht richtig schreiben.

Also: Leisten Sie sich bei der Briefanschrift keine Fehler! Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Im Folgenden lernen Sie neben den Vorgaben der DIN 5008 zur Anschrift weitere Regeln und Gepflogenheiten aus der Korrespondenzpraxis kennen.

Diese Themen und Fragen behandelt der Artikel

Grundsätzliches zur Anschrift nach DIN 5008

Wer die Anschrift auf einem Geschäftsbrief richtig schreiben will, sollte sich zuallererst an der DIN 5008 orientieren. Laut der Norm besteht die Anschrift aus folgenden Elementen:

  • Rücksendeangabe, also die Adresse, an die Ihr Brief zurückgehen soll, wenn er nicht zugestellt werden kann.
  • Zusätze und Vermerke wie „Einschreiben“, „Nicht nachsenden!“ oder „Persönlich“.
  • Bezeichnung des Empfängers bzw. der Empfängerin, also der Name der angeschriebenen Person bzw. des Unternehmens, der Behörde oder Institution.
  • Zustellangabe, also Straße und Hausnummer, oder Abholangabe, also das Postfach. Die Postfachnummer müssen Sie zweistellig gliedern, wobei Sie von rechts beginnen (z. B. 12 34 56). Setzen Sie zur Gliederung ein geschütztes Leerzeichen mithilfe der Tastenkombination Strg + Umschalt + Leertaste bzw. indem Sie die Alt-Taste gedrückt halten und währenddessen 0160 eintippen. So stellen Sie sicher, dass die Postfachnummer nicht durch einen Zeilenumbruch getrennt wird.
  • Postleitzahl und Ort.

Hinweis: In diesem Beitrag erfahren Sie ausschließlich, mit welchen Angaben Sie das Adressfeld auf einem Brief korrekt beschriften. Möchten Sie wissen, welche Vorgaben die DIN 5008 zu Größe, Position und Aufbau des Anschriftenfelds macht, lesen Sie unseren Beitrag Adressfeld im Geschäftsbrief nach DIN 5008.

Jeder der oben genannten Adressbestandteile steht in einer eigenen Zeile und dazwischen gibt es keine Leerzeilen. Satzzeichen sind in der Anschrift Ihres Briefs erlaubt, allerdings dürfen diese nicht am Ende einer Zeile stehen. Eine Ausnahme gilt für die Zusatz- und Vermerkzone: Dort können Sie Satzzeichen ans Zeilenende setzen. Hervorhebungen wie Fettung, Unterstreichung oder Großschreibung sind in der Anschrift nach DIN 5008 nicht vorgesehen. Lediglich bei Auslandsanschriften schreiben Sie Ort und Bestimmungsland groß.

Extratipp: Großempfänger, die mehr als 2000 Sendungen pro Werktag erhalten, können von der Post eine eigene Postleitzahl erhalten. Bei ihnen entfällt die Zustell- bzw. Abholangabe, also Straße und Hausnummer bzw. Postfach.

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Was sagt die DIN 5008 zur Hausnummer in der Adresse?

Die Hausnummer steht mit einem Leerzeichen Abstand nach dem Straßennamen der Empfängeradresse. Dabei gibt es ein paar Sonderfälle, für die folgende Regelungen gelten.

  • Mehrteilige Hausnummern: Sie stehen entweder mit dem Bis-Strich oder dem Schrägstrich. Vor und nach dem Bis-Strich müssen Sie laut DIN 5008 jeweils ein Leerzeichen setzen: Süderstraße 16 – 20. Damit weicht die Norm von der Vorgabe des Dudens ab, der die Leerzeichen weglässt. Unsere Empfehlung: Richten Sie sich dennoch in der Geschäftskorrespondenz nach der Vorgabe der DIN 5008. Der Schrägstrich steht zwischen den Hausnummernbestandteilen ohne Leerzeichen: Waldstraße 16/18.
  • Buchstaben: Steht nach der Hausnummer ein Buchstabe, können Sie diesen laut DIN 5008 groß- oder kleinschreiben – je nachdem, was vor Ort üblich bzw. durch die Gemeinden vorgegeben ist. Auf jeden Fall müssen Sie zwischen Hausnummer und Buchstabe ein Leerzeichen setzen: Süderstraße 25 A.

Hinweis zu den oben genannten Leerschritten im Zusammenhang mit Hausnummern: Im Abschnitt der DIN 5008 zu den Hausnummern wird nicht explizit darauf hingewiesen, dass jeweils geschützte Leerzeichen verwendet werden sollten. Wir empfehlen trotzdem, geschützte Leerschritte zu setzen.

Was gilt laut DIN 5008 für Wohnungsnummer, Gebäudeteil und Stockwerk in der Anschrift?

Adresszusätze wie Apartment- oder Wohnungsnummer, Gebäudeteil oder Stockwerk stehen in der Anschrift nach der Hausnummer und werden durch zwei Schrägstriche abgetrennt. Vor dem ersten und nach dem zweiten Schrägstrich setzen Sie laut DIN 5008 jeweils ein geschütztes Leerzeichen. Bei mehrteiligen Adresszusätzen empfehlen wir außerdem, ein geschütztes Leerzeichen zwischen die einzelnen Bestandteile zu setzen, auch wenn die DIN das nicht explizit verlangt. Die folgenden Beispiele zeigen die richtige Schreibweise:

Rosenstraße 15 // W 2

Wielandstraße 22 // Haus 3

Seestraße 24 // 3. Stock

Postleitzahlen nach DIN 5008

Deutsche Postleitzahlen haben immer fünf Stellen, die nach DIN 5008 nicht durch Leerzeichen untergliedert werden dürfen. Beginnt die Postleitzahl Ihres Adressaten mit einer Null, lassen Sie sich nicht dazu verleiten, die Ziffer wegzulassen! Sie gehört fest dazu.

Früher war es üblich, einen Buchstaben für das Empfängerland vor die Postleitzahl in der Adresse zu setzen, in Deutschland also „D“. Diese Länderkürzel dürfen Sie heute nicht mehr verwenden.

Wo steht der Ortsteil in der Anschrift?

Ortsteile werden in der Briefanschrift in der Regel nicht mehr mitgeschrieben. Das ist durch die fünfstelligen Postleitzahlen überflüssig geworden. In Einzelfällen kann die Angabe aber notwendig sein, z. B. im Zuge einer Gebietsreform. Dann steht der Ortsteil in einer eigenen Zeile vor der Zustell- oder Abholangabe, also vor der Straße bzw. dem Postfach. So legt es auch die DIN 5008 fest. Im folgenden Beispiel für eine korrekte Anschrift ist „Neustadt“ der Ortsteil:

Steiger GmbH
Frau Bianca Riedel
Neustadt
Neanderstraße 12
20459 Hamburg

Die korrekte Empfängerbezeichnung in der Anschrift

Besonders viele Zweifelsfälle gibt es bei der Bezeichnung des Empfängers in der Briefanschrift. Muss es „Herr Müller“ oder „Herrn Müller“ heißen? Wie schreibt man Eheleute korrekt und zeitgemäß an? Und was gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen in der Adresse? Fragen wie diese lassen sich nicht immer mithilfe der DIN 5008 beantworten. Deshalb haben wir für Sie recherchiert und geben zusätzliche Tipps aus der Korrespondenzpraxis, worauf Sie achten sollten, damit Sie die Empfängerbezeichnung in der Adresse richtig schreiben.

Lautet die männliche Anrede in der Adresse „Herr“ oder „Herrn“?

Woher kommt eigentlich die männliche Anrede „Herrn“ in der Anschrift? Früher hat man vor die Adresse stets das Wörtchen „An“ gesetzt, also z. B. „An Herrn Müller“. Das ist heute nicht mehr üblich, abgesehen vielleicht von einigen Ausnahmefällen, wie Briefe an Behörden, Institutionen oder Ähnliches. Das „An“ wird aber trotzdem immer noch mitgedacht. Deswegen empfiehlt der Duden, in der Adresse weiterhin „Herrn“ zu schreiben. Anders sieht es aus, wenn Sie in der Schweiz arbeiten. Dann können Sie auf das „n“ verzichten, denn dort hat sich mittlerweile auch die Schreibweise „Herr“ durchgesetzt.

Wann kann man die Anrede „Frau“ bzw. „Herrn“ in der Adresse weglassen?

Die Anrede gehört auf jeden Fall zur Adresse dazu. Sie wegzulassen, würde sehr unhöflich wirken. Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. wenn Sie nicht wissen, ob die Person, an die Sie schreiben, männlich oder weiblich ist. Verzichten Sie in diesem Fall auf die geschlechtsspezifische Anrede und schreiben Sie nur den Vor- und Nachnamen in die Adresse. Auch bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre können Sie die Anrede weglassen. Ein „Frau“ oder „Herr“ in der Anschrift wäre hier unpassend.

Was tun bei langen Empfängerbezeichnungen?

Laut DIN 5008 sollten Sie die Empfängerbezeichnung dem Sinn gemäß auf mehrere Zeilen verteilen. Das gilt natürlich erst recht, wenn sie sehr lang ist, z. B. weil zum Personennamen ein Titel oder der Beruf hinzukommt oder weil der Inhabername Teil der Unternehmensbezeichnung ist.

In die erste Zeile der Empfängerbezeichnung schreiben Sie die Anrede „Frau“ bzw. „Herrn“. Für Amts- und Berufsbezeichnungen (z. B. Direktor, Rechtsanwalt) gibt die DIN 5008 vor, dass diese direkt danach in derselben Zeile stehen. Wir empfehlen zudem, Amt bzw. Beruf in der Anschrift auszuschreiben und ggf. in die weibliche Form (z. B. Direktorin, Rechtsanwältin) zu setzen. In der nächsten Zeile folgt üblicherweise der Name der angeschriebenen Person. Die Beispiele zeigen, wie Sie die Empfängerbezeichung sinnvoll auf mehrere Zeilen aufteilen können:

Frau Direktorin
Susanne Bertram

Herrn Rechtsanwalt
Jochen Künzel

Teegroßhandel
Daniel Klempe GmbH

Übrigens: Bei Firmennamen sollten Sie laut DIN 5008 geschützte Leerzeichen zwischen die einzelnen Bestandteile setzen.

Akademische Grade in der Anschrift

Hier gilt: Lieber zu viel angeben als zu wenig. Nennen Sie in der Anschrift auf jeden Fall den akademischen Grad des Empfängers. Er könnte sich sonst gekränkt fühlen. Die Abschlussbezeichnungen werden üblicherweise abgekürzt, also Dr. für Doktor, Dipl.-Ing. für Diplom-Ingenieur, Dipl.-Päd. für Diplom-Pädagoge und so weiter.

Beim Doktortitel kann ein Zusatz die Wissenschaftsdisziplin anzeigen, z. B. Dr. med. oder Dr. phil. Entscheiden Sie mit Fingerspitzengefühl, ob das im Einzelfall notwendig ist. Einige Berufsgruppen, wie Ärzte oder Rechtsanwälte, legen besonderen Wert auf dieses Detail. Ein Sonderfall ist der Doktor-Ingenieur. Die entsprechende Abkürzung Dr.-Ing. muss immer vollständig mit Bindestrich stehen.

Laut DIN 5008 setzen Sie akademische Grade in der Anschrift direkt vor den Namen in dieselbe Zeile:

Herrn
Dipl.-Ing. Andreas Elling

Frau
Dr. med. Sabine Höffner

Eine Ausnahme bilden Bachelor- und Mastergrade mit Abkürzungen wie B. A. oder M. A. Korrekt ist es nach DIN 5008, wenn diese in der Anschrift hinter dem Namen stehen:

Frau
Katja Ehrenfeld M. A.

Hinweis: Zwischen Titel und Name sowie ggf. zwischen mehreren Titeln und innerhalb der Abkürzungen B. A. und M. A. sollten Sie laut DIN 5008 kein einfaches, sondern ein geschütztes Leerzeichen setzen.

Was die DIN 5008 zum Professorentitel sagt

Der „Professor“ mit der Abkürzung Prof. ist – anders als viele glauben – kein akademischer Grad. Er wird als Ehrentitel oder Amtsbezeichnung geführt. Laut DIN 5008 setzen Sie ihn direkt vor den Namen in dieselbe Zeile. Führt der Empfänger bzw. die Empfängerin zusätzlich einen akademischen Grad, reiht sich dieser nach der Abkürzung Prof. ein:

Frau
Prof. Dr. Marion Meier

Auch hier muss natürlich zwischen Titel und Name bzw. den einzelnen Titeln ein geschütztes Leerzeichen stehen.

Die richtige Anschrift bei Eheleuten und Paaren

Schreiben Sie einen Brief an ein Ehepaar bzw. zwei zusammenlebende Personen? Dann gibt es zwei wichtige Grundregeln, die Sie der Höflichkeit halber in der Anschrift beachten sollten:

  • Führen Sie in der Adresse beide Personen mit Namen auf, sofern beide Ihre Kunden sind.
  • Nennen Sie die Frau an erster Stelle. Diese Reihenfolge der Eheleute in der Anschrift ist zeitgemäß.

Wie ausführlich Sie die Namen der beiden Personen in der Anschrift nennen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können den gemeinsamen Nachnamen des Paares nur einmal nennen oder beide Personen komplett mit Anrede, Vor- und Nachnamen aufführen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Frau und Herrn
Maxi und Max Meyer

Frau Maxi und
Herrn Max Meyer

Frau Maxi Meyer
Herrn Max Meyer

Haben die Partner bzw. Partnerinnen unterschiedliche Nachnamen, bleibt Ihnen nur die vollständige Nennung:

Frau Maxi Meyer
Frau Verena Schneider

Auch wenn ein Partner bzw. eine Partnerin einen Doppelnamen führt, sollten Sie beide Personen mit Anrede und vollem Namen in der Anschrift anführen:

Frau Maxi Meyer
Herrn Max Meyer-Schulze

Übrigens: Nicht mehr zeitgemäß ist es, in der Anschrift von Eheleuten nur den Mann namentlich aufzuführen. Formulierungen wie „Herrn
Max Meyer und Frau/Gattin/Gemahlin“ werden als unhöflich empfunden, denn sie würdigen die Frau zum bloßen Anhängsel in der Partnerschaft herab.

Das sagt die DIN 5008 zur Anschrift von Untermietern

Manche Menschen erreichen Sie nur unter der Adresse einer anderen Person. Das ist z. B. der Fall, wenn der Empfänger zur Untermiete wohnt. Laut DIN 5008 sollten Sie dann den Vermieternamen in der Zeile unter dem Namen des Empfängers ergänzen. Setzen Sie das Wörtchen „bei“ davor, damit klar ist, dass es sich bei der zweiten Person um den Wohnungsinhaber handelt:

Herrn Max Meyer
bei Fritz Müller

Was Sie bei Unternehmensanschriften beachten müssen

Wenn Sie einen geschäftlichen Brief an ein Unternehmen oder eine dort tätige Person schreiben, sind einige Besonderheiten zu beachten. Vor allem Fragen nach der richtigen Reihenfolge in der Anschrift sorgen immer wieder für Unsicherheit. Wir stellen typische Problemfälle vor und zeigen Ihnen praxistaugliche Lösungen, mit denen Sie die Adresse im Geschäftsbrief richtig schreiben.

Übrigens: Das Wort „Firma“ ist in der Briefanschrift meist überflüssig. In der Regel geht aus der Unternehmensbezeichnung hervor, dass es sich um eine Firma handelt, z. B.: Max Meyer GmbH. Sollte das einmal nicht der Fall sein, können Sie das Wort aber hinzusetzen, z. B.: Firma Max Meyer.

Was steht zuerst: Personenname oder Unternehmensname?

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Anschrift von Unternehmen lautet: Was steht zuerst, der Firmenname oder der Name der Person, an die das Schreiben gerichtet ist? Früher hatte die Reihenfolge Auswirkungen auf das Briefgeheimnis. Es galt die Regel: Steht der Name der Empfängerin bzw. des Empfängers vor der Unternehmensbezeichnung, darf nur diese Person den Geschäftsbrief öffnen. Inzwischen haben sich Gerichte mit dem Briefgeheimnis beschäftigt und entschieden, dass die Reihenfolge in der Anschrift nicht als rechtsverbindliche Vorausverfügung anzusehen ist.

Die richtige Ansprache von Mitarbeitenden und Führungspersonen

Grundsätzlich empfehlen wir, in der Anschrift die Firma vor dem Namen der angeschriebenen Person zu nennen. Dann folgt gegebenenfalls die Abteilung und anschließend die Anrede mit dem Personennamen. Das folgende Beispiel können Sie als Vorlage für die Anschrift auf Ihrem Brief nutzen:

Meyer GmbH
Personalabteilung
Herrn Max Müller
Prinzenstraße 50
93047 Regensburg

Fingerspitzengefühl ist gefragt, wenn Sie eine Führungsperson anschreiben. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob Sie die Positionsbezeichnung des bzw. der Angeschriebenen vor dem Unternehmensnamen nennen. Durch die Erstnennung heben Sie die Führungsrolle besonders hervor – eine Aufmerksamkeit, auf die manche Menschen Wert legen. Entscheiden Sie selbst, wie die persönlichen Befindlichkeiten bei der angeschriebenen Person liegen und welche der folgenden Varianten Sie für die Anschrift Ihres Geschäftsbriefs wählen:

Meyer GmbH
Geschäftsführerin
Frau Dr. Sabine Schulze

Geschäftsführerin
der Meyer GmbH
Frau Dr. Sabine Schulze

Übrigens: Bei Führungspersonen im öffentlichen Bereich, wie Minister, Landrat, Bürgermeister etc., steht die Position in der Regel an erster Stelle, wie das Beispiel zeigt:

Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Dresden
Herrn Max Meyer
Untere Rathausstraße 2
01097 Dresden

Wie stellt man sicher, dass nur die angeschriebene Person den Brief öffnen darf?

Wie sorgen Sie nun rechtssicher dafür, dass ausschließlich die adressierte Person Ihren Brief öffnen darf? Dafür gibt es nur eine Lösung: Schreiben Sie den Hinweis „Persönlich“ oder „Vertraulich“ in die Zusatz- und Vermerkzone des Anschriftenfelds. Sinnvoll, aber nicht notwendig ist es außerdem, den Namen des bzw. der Angeschriebenen zuerst zu nennen. Das folgende Beispiel kann als Vorlage für eine solche Briefanschrift dienen:

Persönlich
Herrn
Max Müller
Meyer GmbH

Prinzenstraße 50
93047 Regensburg

Übrigens: Das Kürzel z. H. oder z. Hd. für „zu Händen“ ist keine rechtssichere Vorausverfügung, dass nur die genannte Person den Brief öffnen darf. Es ist in der Anschrift sogar überflüssig, denn durch die Nennung des Namens ist ohnehin klar, dass die oder der Angeschriebene das Schreiben bekommen soll. Auch auf die Abkürzungen i. H. für „im Hause“ und i. Fa. für „in Firma“ sollten Sie verzichten. Sie gelten wie z. H. und z. Hd. als veraltet.

Welche Reihenfolge gilt bei mehreren Namen in der Anschrift?

Wenn Sie mehrere Namen in die Adresse setzen müssen, sollten Sie zunächst klären, welche Position die Personen in der Unternehmenshierarchie haben. Stehen die Angeschriebenen auf derselben Hierarchieebene, nennen Sie die Frau zuerst. Haben sie unterschiedliche Positionen, steht die ranghöchste Person – gleich welchen Geschlechts – zuerst. Dann folgen ihrem Rang entsprechend die weiteren Personen.

Sie kennen die hierarchischen Verhältnisse in der angeschriebenen Organisation nicht? Dann kann der Blick auf einen Briefbogen des Adressaten helfen. Die richtige Reihenfolge erkennen Sie an den Absenderangaben. Auch die Anordnung der Unterschriften zeigt die Position in der Hierarchie an: Die höhergestellte Person unterschreibt links. Wenn Sie keinen vorausgegangenen Brief haben, erkundigen Sie sich beim Empfänger nach der richtigen Reihenfolge für die Anschrift. Das gilt besonders bei wichtigen Briefanlässen.

Fazit: Widmen Sie der Anschrift die nötige Aufmerksamkeit

Die korrekte Anschrift kann darüber entscheiden, ob Ihr Brief seinen Empfänger erreicht und ob er gelesen wird. Auf jeden Fall prägt der Eindruck, den Sie mit der Adresse auf dem Umschlag machen, die Einstellung des Lesers bzw. der Leserin zu Ihrem Schreiben. Also: Beachten Sie in der Anschrift die Regeln der DIN 5008 und halten Sie sich an die Gepflogenheiten der Geschäftskorrespondenz. So schaffen Sie eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Ihre Geschäftsbriefe überzeugen.