Das ABC der Begrüßung: Kennen Sie die Benimmregeln?

Das ABC der Begrüßung: Kennen Sie die Benimmregeln?
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Wie leicht man schon bei der Begrüßung in ein Fettnäpfchen treten kann! Ein Bewerber für einen Ausbildungsplatz kommt zum Vorstellungsgespräch in Ihre Firma. Seine gute Erziehung rät ihm, zuvorkommend zu sein. Also stürmt er zuerst auf Sie zu – Ladies first! – und dann auf Ihren Chef und schüttelt Ihnen beiden die Hände. Ihr Vorgesetzter reagiert leicht betreten. Denn was der offenherzige Jobanwärter nicht weiß: Im Geschäftsleben gelten bei der Begrüßung andere Benimmregeln als im privaten Alltag. Solche Fallen lassen sich leicht vermeiden! Wir verraten Ihnen, wie. Erster Grundsatz zum Beispiel: Der Ranghöhere eröffnet die Begrüßung!

Die Reihenfolge der Begrüßung

Grundsätzlich grüßt der zuerst, der einen Raum betritt. Dies gilt sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Im Berufsleben grüßt der Rangniedere den Ranghöheren, wenn sie sich z. B. auf dem Flur treffen. Sollte Ihr Gegenüber Sie standesgemäß als Erstes grüßen, tut es aber nicht, warten Sie nicht auf ihn. Grüßen ist im Zweifelsfall immer besser als Nichtgrüßen. Auf einen Gruß nur mit einem Nicken zu reagieren, gilt als unhöflich.

Extratipp: Achten Sie bei der Begrüßung auch auf Ihren Händedruck. Er sollte nicht zu soft, aber auch nicht zu hart sein.

Erwidern Sie eine Begrüßung mit möglichst den gleichen Worten. Es klingt eher belehrend, wenn Sie auf ein süddeutsches “Grüß Gott” mit “Guten Tag” antworten oder auf ein “Guten Morgen” mit “Guten Tag” reagieren, nur weil es bereits nach 11:00 Uhr ist.

Der Gruß “Mahlzeit” hat nichts in unserer heutigen Geschäftswelt zu suchen. Mahlzeit ist eine Abkürzung für “Gesegnete Mahlzeit” und gehört nicht in die Kategorie Tagesgruß. Es gibt auch kaum eine sinnvolle Antwort auf diesen Gruß, außer einem “Danke, Ihnen auch”. Dieser Ausdruck passt also höchstens in die Kantine, aber nicht ins Büro.

Küsschen Küsschen zur Begrüßung?

Die Begrüßung mit Küsschen ist im Geschäftsleben tabu. Allein im Privaten tauscht man Bussis aus. Vermeiden Sie aber, Spuren von Lippenstift auf der Wange des Begrüßten zu hinterlassen. Sollte dies doch geschehen, machen Sie den Geküssten auf den Abdruck aufmerksam.

Ein Blick sagt mehr als tausend Worte

Zur Ritterszeit wurden die Visiere hochgeklappt, um zu zeigen, dass man in friedlicher Absicht kommt. Also gilt: Sehen Sie Ihr Gegenüber an. Nehmen Sie auch Ihre Sonnenbrille ab, wenn Sie jemanden begrüßen. Während eines Händedrucks wirkt es übrigens sehr unfreundlich, sein Gegenüber nicht anzusehen und ein Gespräch mit einem Dritten weiterzuführen.

“Auf Wiedersehen” macht Freude

Die Verabschiedung geht vom Ranghöheren aus. Wenn Sie Gast sind, verabschieden Sie sich vom Gastgeber. Die Verabschiedung beinhaltet das gesprochene “Auf Wiedersehen” sowie den Handschlag zum Abschied. Auch hier gilt die gleiche Regel wie bei der Begrüßung.

Darf ich vorstellen?

Was das Vorstellen und Bekanntmachen betrifft, so gibt es grundlegende Unterschiede zwischen den privaten und den geschäftlichen Gepflogenheiten. Im Berufsleben sprechen wir vom Vorstellen, im privaten Bereich vom Bekanntmachen.

Grundsätzlich gilt: Die wichtigere Person sollte als erste erfahren, um wen es sich handelt. Wer ist nun die wichtigere Person? Im Berufsleben ist es der Ranghöhere, der Kunde, der Gast etc. Im Privatleben zählen die/der Ältere und die Dame zu den wichtigeren Personen.

Nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben ist es eine höfliche Geste, einem ausländischen Gast einen Inländer vorzustellen. Dies bedeutet auch im Sinne alter Vorstellungsriten, dass der Ausländer “höher gestellt” ist. Aus dem gleichen Grund können sich auch Kunden geehrt fühlen, wenn ihnen der Chef vorgestellt wird. Eine einzelne, neu hinzukommende Person sollte einer Gruppe bekannt gemacht werden, das gilt für Privat- und Berufsleben gleichermaßen.

Sobald Sie sich in einer geschäftlichen Situation befinden – und hierzu gehört auch das Geschäftsessen oder die Weihnachtsfeier mit Begleitung – wenden Sie die geschäftlichen Vorstellungsregeln an. Hierzu zählt auch, dass die Begleitung dann Ihre Geschäftsposition übernimmt. Treffen Sie also auf Ihren Chef mit Partnerin, sollte Ihr Chef zuerst erfahren, wer die ihm unbekannte Person an Ihrer Seite ist. Anschließend wird er Sie und Ihren Partner seiner Frau vorstellen.

Extratipp: Vermeiden Sie alte Floskeln wie: “Gestatten?” oder “Darf ich vorstellen?” Sie wirken sonst wie von vorgestern.

Beispiel: Eine korrekte Vorstellung sollte folgendermaßen vonstattengehen. Sie stehen im Flur mit einer Praktikantin (Frau Schmidt) und der Chef (Dr. Müller) kommt vorbei. Nach der verbalen Begrüßung stellen Sie dem Vorgesetzten die Praktikantin vor: “Herr Dr. Müller, ich möchte Ihnen unsere neue Praktikantin Frau Schmidt vorstellen. Frau Schmidt, unser Geschäftsführer Herr Dr. Müller.”

aus: Christina Tabernik, Anke Quittschau: Business Knigge für Frauen. Sicher auftreten im Beruf