AGG-Fallen erkennen

AGG-Fallen erkennen
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Spüren Sie in Ihrem Unternehmen typische AGG-Fallen wie ungleiche Bezahlung von Mitarbeitern oder Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung auf. Denn wenn sich Arbeitnehmer gegen die Ungleichbehandlung wehren, können Verstöße gegen das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Ihren Chef teuer werden. Machen Sie ihn rechtzeitig darauf aufmerksam, wenn Sie bemerken, dass jemand anders als alle anderen behandelt wird.

Welche Folgen kann Ungleichbehandlung haben?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Martina und Thomas sind beide als Marketingmanager in einem großen Unternehmen angestellt. Beide sind gleich alt und seit etwa vier Jahren in der Firma beschäftigt. Sie verstehen sich gut und arbeiten bei vielen Projekten eng zusammen. Das ist auch sinnvoll, denn ihre Jobs ähneln sich sehr: Sie betreuen identische Produkte, zwar in verschiedenen Regionen, die aber nur geringe Unterschiede zeigen. Und nicht nur die Aufgaben der beiden sind vergleichbar, sie sind auch ähnlich erfolgreich. In der internen Wertung liegt mal Martina vorn, mal Thomas. Mit anderen Worten: Die beiden sind ein tolles Team! Bis eines Tages Martina durch einen dummen Zufall den Gehaltszettel von Thomas zu Gesicht bekommt — und feststellt, dass ihr Kollege glatte 350 Euro im Monat mehr verdient.

Bestimmt fällt es Ihnen nicht schwer, sich vorzustellen, wie Martina reagiert: Sie ist verletzt und sauer! Denn sie versteht nicht, warum sie für gleiche Arbeit weniger Geld erhält. Sie vermutet, dass der wahre Grund für die Schlechterstellung ihr Geschlecht ist. Als Frau verdient sie weniger. Die Benachteiligung wirkt sich auf ihre Arbeit aus: Wenn sie schon schlechter bezahlt wird, dann engagiert sie sich eben nicht so stark. Außerdem gibt sie Informationen und Wissen nicht mehr an Thomas weiter — auch wenn der überhaupt nichts für die Situation kann. Zugegeben: Martinas Verhalten ist vielleicht nicht besonders professionell, menschlich verständlich ist es aber schon.

Doch damit nicht genug: Martina könnte gegen die Diskriminierung wegen des Geschlechts auch vor das Arbeitsgericht ziehen. Und wenn sie sie belegen kann, hat sie gute Chancen auf einen finanziellen Schadenersatz.

Machen Sie Ihren Chef auf AGG-Fallen aufmerksam

In Ihrer Position haben Sie oft eine gute Übersicht, wer was verdient. Womöglich bereiten Sie die Daten der Mitarbeiter für den Steuerberater oder die Lohnbuchhaltung auf oder tüten die Abrechnungen ein. Da lässt sich nicht vermeiden, dass Sie Einblicke in die Abrechnungen erhalten. Wenn Sie bemerken, dass ein Mitarbeiter offensichtlich schlechter gestellt ist als vergleichbare Kollegen, sollten Sie Ihren Chef vorsichtig darauf hinweisen. Als Lösung können Sie ihm einen Änderungsvertrag für den benachteiligten Kollegen vorschlagen. Damit lässt sich eine drohende Klage vermutlich verhindern.

Das Antidiskriminierungsgesetz greift nicht nur beim Entgelt, sondern auch bei allen anderen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis. Ein Mitarbeiter soll befördert werden? Dann gilt es zu überprüfen, warum gerade er und nicht ein anderer die neue Stelle bekommt und ob dahinter eventuell eine Diskriminierung anderer Kollegen stecken könnte. Auch hier können Sie Ihrem Chef wertvolle Hinweise auf mögliche Fallen geben.

Wann ist Ungleichbehandlung erlaubt?

In Ausnahmefällen ist es erlaubt, Mitarbeiter ungleich zu behandeln. So ist es zulässig, das Entgelt an die Berufserfahrung zu koppeln. In diesen Fällen liegt also keine Diskriminierung wegen des Alters vor. Auch dürfen Unternehmen, die von Kirchen betrieben werden, Mitarbeiter nach der Weltanschauung auswählen — etwas, das sonst verboten ist.
Grundsätzlich haben vor dem Gesetz nur solche Qualitäten Bestand, die für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich und entscheidend sind. Ein typisches Beispiel sind die perfekten Deutschkenntnisse. Für die Tätigkeit als Korrektor sind diese sicherlich unerlässlich, für einen Lagerarbeiter aber nicht.