Die korrekte Anschrift nach DIN 5008

Mit einer korrekten Anschrift nach DIN 5008 zeigen Sie dem Empfänger oder der Empfängerin schon auf dem Umschlag Ihres Schreibens Ihre Professionalität. Zudem stellen Sie damit sicher, dass Ihr Brief von der Post richtig zugestellt werden kann. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um die Vorgaben der Norm zu erfüllen.

Hinweis: In diesem Beitrag erfahren Sie ausschließlich, mit welchen Angaben Sie das Adressfeld auf einem Brief korrekt beschriften. Möchten Sie wissen, welche Vorgaben die DIN 5008 zu Größe, Position und Aufbau des Anschriftenfelds macht, lesen Sie unseren Beitrag zum Adressfeld im Geschäftsbrief nach DIN 5008.

So ist die Anschrift aufgebaut

Laut DIN 5008 besteht die Anschrift aus folgenden Elementen:

  • Rücksendeangabe, also die Adresse, an die Ihr Brief zurückgehen soll, wenn er nicht zugestellt werden kann.
  • Zusätze und Vermerke wie „Einschreiben“, „Nicht nachsenden!“ oder „Persönlich“.
  • Bezeichnung des Empfängers bzw. der Empfängerin, also der Name der angeschriebenen Person bzw. des Unternehmens, der Behörde oder Institution.
  • Zustellangabe, also Straße und Hausnummer, oder Abholangabe, also das Postfach. Die Postfachnummer müssen Sie zweistellig gliedern, wobei Sie von rechts beginnen (z. B. 12 34 56). Setzen Sie zur Gliederung ein geschütztes Leerzeichen mithilfe der Tastenkombination Strg + Umschalt + Leertaste bzw. indem Sie die Alt-Taste gedrückt halten und währenddessen 0160 eintippen. So stellen Sie sicher, dass die Postfachnummer nicht durch einen Zeilenumbruch getrennt wird.
  • Postleitzahl und Ort.

Jeder der oben genannten Adressbestandteile steht in einer eigenen Zeile und dazwischen gibt es keine Leerzeilen. Satzzeichen sind in der Anschrift Ihres Briefs möglich, allerdings dürfen diese nicht am Ende einer Zeile stehen. Eine Ausnahme gilt für die Zusatz- und Vermerkzone: Dort können Sie Satzzeichen ans Zeilenende setzen. Hervorhebungen wie Fettung, Unterstreichung oder Großschreibung sind in der Anschrift nach DIN 5008 nicht vorgesehen. Lediglich bei Auslandsanschriften schreiben Sie Ort und Bestimmungsland groß.

Was sagt die DIN 5008 zur Hausnummer in der Anschrift?

Die Hausnummer steht mit einem Leerzeichen Abstand nach dem Straßennamen der Empfängeradresse. Dabei gibt es ein paar Sonderfälle, für die folgende Regelungen gelten.

  • Mehrteilige Hausnummern: Sie stehen entweder mit dem Bis-Strich oder dem Schrägstrich. Vor und nach dem Bis-Strich müssen Sie laut DIN 5008 jeweils ein Leerzeichen setzen: Süderstraße 16 – 20. Damit weicht die Norm von der Vorgabe des Dudens ab, der die Leerzeichen weglässt. Unsere Empfehlung: Richten Sie sich dennoch in der Geschäftskorrespondenz nach der Vorgabe der DIN 5008. Der Schrägstrich steht zwischen den Hausnummernbestandteilen ohne Leerzeichen: Waldstraße 16/18.
  • Buchstaben: Steht nach der Hausnummer ein Buchstabe, können Sie diesen laut DIN 5008 groß- oder kleinschreiben – je nachdem, was vor Ort üblich bzw. durch die Gemeinden vorgegeben ist. Auf jeden Fall müssen Sie zwischen Hausnummer und Buchstabe ein Leerzeichen setzen: Süderstraße 25 A.

Hinweis zu den oben genannten Leerschritten im Zusammenhang mit Hausnummern: Im Abschnitt der DIN 5008 zu den Hausnummern wird nicht explizit darauf hingewiesen, dass jeweils geschützte Leerzeichen verwendet werden sollten. Wir empfehlen trotzdem, geschützte Leerschritte zu setzen.

Was gilt für Wohnungsnummer, Gebäudeteil und Stockwerk?

Adresszusätze wie Apartment- oder Wohnungsnummer, Gebäudeteil oder Stockwerk stehen in der Anschrift nach der Hausnummer und werden durch zwei Schrägstriche abgetrennt. Vor dem ersten und nach dem zweiten Schrägstrich setzen Sie laut DIN 5008 jeweils ein geschütztes Leerzeichen. Bei mehrteiligen Adresszusätzen empfehlen wir außerdem, ein geschütztes Leerzeichen zwischen die einzelnen Bestandteile zu setzen, auch wenn die DIN das nicht explizit verlangt. Die folgenden Beispiele zeigen die richtige Schreibweise:

Rosenstraße 15 // W 2

Wielandstraße 22 // Haus 3

Seestraße 24 // 3. Stock

Postleitzahlen nach DIN 5008

Deutsche Postleitzahlen haben immer fünf Stellen, die laut DIN 5008 nicht durch Leerzeichen untergliedert werden dürfen. Beginnt die Postleitzahl Ihres Adressaten mit einer Null, lassen Sie sich nicht dazu verleiten, die Ziffer wegzulassen! Sie gehört fest dazu.

Früher war es üblich, einen Buchstaben für das Empfängerland vor die Postleitzahl zu setzen, in Deutschland also „D“. Solche Länderkürzel dürfen Sie heute nicht mehr verwenden.

Wo steht der Ortsteil in der Anschrift?

Ortsteile werden in der Postanschrift in der Regel nicht mehr mitgeschrieben. Das ist durch die fünfstelligen Postleitzahlen überflüssig geworden. In Einzelfällen kann die Angabe aber notwendig sein, z. B. im Zuge einer Gebietsreform, wie die Post in ihrer Broschüre Automationsfähige Briefsendungen schreibt. Dann steht der Ortsteil in einer eigenen Zeile vor der Zustell- oder Abholangabe, also vor der Straße bzw. dem Postfach. So legt es auch die DIN 5008 fest. Im folgenden Beispiel ist „Neustadt“ der Ortsteil:

Steiger GmbH
Frau Bianca Riedel
Neustadt
Neanderstraße 12
20459 Hamburg

Vermeiden Sie Fehler in der Empfängerbezeichnung

Bei der Empfängerbezeichnung in der Briefanschrift sind Schreibende oft unsicher, denn hier gibt es viele Zweifelsfälle. Wo stehen Amts- und Berufsbezeichnungen? Was gilt für akademische Grade? Im Folgenden erklären wir, was die DIN 5008 dazu sagt.

Laut der Norm sollten Sie die Empfängerbezeichnung dem Sinn gemäß auf mehrere Zeilen verteilen. Dabei stehen Amts- oder Berufsbezeichnungen direkt nach der Anrede „Frau“ bzw. „Herrn“. Die Beispiele verdeutlichen dies:

Frau Direktorin
Dr. Susanne Bertram

Herrn Rechtsanwalt
Jochen Künzel

Teegroßhandel
Daniel Klempe GmbH

Übrigens: Bei Firmennamen sollten Sie laut DIN 5008 geschützte Leerzeichen zwischen die einzelnen Bestandteile setzen.

Akademische Grade in der Anschrift

Doktortitel, Diplome und andere akademische Abschlussbezeichnungen setzen Sie normgemäß direkt vor den Namen in dieselbe Zeile:

Herrn
Dipl.-Ing. Andreas Elling

Frau
Dr. med. Sabine Höffner

Eine Ausnahme bilden laut DIN 5008 Bachelor- und Mastergrade mit Abkürzungen wie B. A. oder M. A. Sie stehen hinter dem Namen:

Frau
Katja Ehrenfeld M. A.

Hinweis: Zwischen Titel und Name sowie ggf. zwischen mehreren Titeln und innerhalb der Abkürzungen B. A. und M. A. sollten Sie laut DIN 5008 kein einfaches, sondern ein geschütztes Leerzeichen setzen.

Und was ist mit dem Professorentitel?

Der „Professor“ mit der Abkürzung Prof. ist – anders als viele glauben – kein akademischer Grad. Er wird als Ehrentitel oder Amtsbezeichnung geführt. Laut DIN 5008 setzen Sie ihn direkt vor den Namen in dieselbe Zeile. Führt der Empfänger bzw. die Empfängerin zusätzlich einen akademischen Grad, reiht sich dieser nach der Abkürzung Prof. ein:

Frau
Prof. Dr. Marion Meier

Auch hier muss natürlich zwischen Titel und Name bzw. den einzelnen Titeln ein geschütztes Leerzeichen stehen.

Das sagt die DIN 5008 zur Anschrift von Untermietern

Manche Menschen erreichen Sie nur unter der Adresse einer anderen Person. Das ist z. B. der Fall, wenn der Empfänger zur Untermiete wohnt. Laut DIN 5008 sollten Sie dann den Vermieternamen in der Zeile unter dem Namen des Empfängers ergänzen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Herrn Max Meyer
bei Fritz Müller