Adressfeld im Geschäftsbrief nach DIN 5008: So gestalten Sie es korrekt

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Wie ist das Adressfeld laut DIN 5008 aufgebaut und wo steht es im Geschäftsbrief? Jeder, der geschäftliche Korrespondenz verschickt, sollte die Antworten auf diese Fragen kennen. Denn die korrekte Gestaltung des Anschriftenfelds auf dem Briefbogen ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Brief von der Post automatisiert bearbeitet und schnell und sicher zugestellt werden kann. Zudem ersparen Sie sich unnötige Arbeit, wenn Sie sich an die Norm halten: Das Anschriftfeld auf einem DIN-gerechten Anschreiben passt nämlich in das sichtbare Feld eines Fensterumschlags – ganz ohne Nachmessen!

Folgende Fragen beantworten wir in diesem Beitrag. Klicken Sie einfach darauf, um direkt zur Antwort zu springen:

Extratipp: Suchen Sie Infos zur Anschrift? Dieser Artikel behandelt ausschließlich den formalen Aufbau des Adressfelds nach DIN 5008. Suchen Sie Informationen zur Anschrift, etwa wie Sie unterschiedliche Empfänger im Anschriftenfeld korrekt ansprechen oder zur Anrede „Herrn“? Dann lesen Sie unseren Beitrag So wählen Sie die korrekte Anschrift.

Größe und Aufbau des Anschriftenfelds mit integrierter Rücksendeangabe

Das Adressfeld nach DIN 5008 hat eine Breite von 85 mm und eine Höhe von 45 mm. Darin finden insgesamt 11 Zeilen Platz, die sich auf zwei Zonen verteilen:

  • Anschriftzone
  • Zusatz- und Vermerkzone

Das folgende Beispiel zeigt die Aufteilung:

Die Anschriftzone im Adressfeld

In die Anschriftzone des Anschriftenfelds schreiben Sie die Adresse des Empfängers. Mit einer Höhe von 27,3 mm und 85 mm Breite bietet die Anschriftzone Platz für sechs Zeilen, in denen Sie folgende Informationen untereinander schreiben:

  • Name bzw. Unternehmensbezeichnung des Empfängers
  • Straße und Hausnummer bzw. Postfach
  • Postleitzahl und Ort

Die Zusatz- und Vermerkzone mit Rücksendeangabe

Die Zusatz- und Vermerkzone im Adressfeld hat nach DIN 5008 eine Höhe von 17,7 mm und eine Breite von 85 mm. Darin haben fünf Zeilen Text Platz, die Sie etwas kleiner als die Adresse, in Schriftgröße 8 Punkt, schreiben.

Die Zusatz- und Vermerkzone enthält eine wichtige Information für die Post: die Rücksendeangabe. Damit legen Sie fest, wohin Ihr Brief zurückgeschickt werden soll, falls er nicht zugestellt werden kann. In der Regel ist die Rücksendeangabe identisch mit dem Absender.

Die Rücksendeangabe soll laut DIN 5008 nicht länger als eine Zeile sein. Ist sie zu lang, sollten Sie zunächst versuchen zu kürzen, z. B. durch Abkürzungen der Adressbestandteile. Für die seltenen Fälle, in denen das nicht ausreicht, lässt die DIN 5008 eine Ausnahme zu: Sie können die Schriftgröße auf 6 Punkt reduzieren.

Unter der Rücksendeangabe ist Platz für zusätzliche Angaben zum Versand Ihres Briefs. Handelt es sich beispielsweise um eine Bücher- oder Warensendung, ein Einschreiben oder einen Expressbrief? Dann schreiben Sie das hierhin. Auch Vorausverfügungen wie „Nicht nachsenden!“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“ gehören in die Zusatz- und Vermerkzone des Adressfelds. Jeder Zusatz oder Vermerk kommt in eine eigene Zeile.

Die Zusatz- und Vermerkzone wird laut DIN 5008 von unten nach oben beschriftet, wobei die Rücksendeangabe immer oben steht. Das bedeutet: Schreiben Sie nur die Rücksendeangabe, steht sie in der untersten Zeile direkt über der Anschriftzone. Machen Sie weitere Angaben wie „Einschreiben“ oder „Nicht nachsenden!“, rutscht die Rücksendeangabe nach oben und die weiteren Angaben stehen darunter.

Was, wenn es eng wird im Adresskopf Ihres Briefs?

Sollten die Zeilen in der Anschriftzone oder der Zusatz- und Vermerkzone nicht ausreichen, lässt Ihnen die DIN 5008 zwei Möglichkeiten. Entweder Sie nehmen ungenutzte Zeilen der jeweils anderen Zone hinzu. Oder Sie verkleinern die Schrift, wobei Sie nicht unter die Größe 8 Punkt gehen sollten. Generell gilt: Ist die Schrift im Adressfeld kleiner als 10 Punkt, sollten Sie eine serifenlose Schriftart verwenden. Schriftarten ohne Serifen sind z. B. Calibri oder Arial.

Beachten Sie, dass laut DIN 5008 im Adresskopf keine Leerzeilen vorgesehen sind. Auch zwischen Anschriftzone und Zusatz- und Vermerkzone des Anschriftenfelds soll keine Leerzeile stehen.

Wo steht das Adressfeld auf dem Briefbogen?

Grob gesagt, steht das Anschriftenfeld unter dem Briefkopf und links neben dem Informationsblock. Die genaue Position des Adressfelds hängt davon ab, wie Ihre Geschäftsbriefvorlage aufgebaut ist. Die DIN 5008 sieht für den Geschäftsbrief eine Form A und eine Form B vor, die sich hauptsächlich in der Größe des Briefkopfs unterscheiden. Das Anschriftenfeld sitzt dann entsprechend höher oder tiefer:

  • Form A: Das Anschriftfeld und damit auch die Zusatz- und Vermerkzone beginnt 27 mm von der oberen Blattkante. Die Anschriftzone beginnt 44,7 mm von der oberen Blattkante.
  • Form B: Das Anschriftfeld und die Zusatz- und Vermerkzone beginnen 45 mm von der oberen Blattkante. Die Anschriftzone beginnt 62,7 mm von der oberen Blattkante.

Der Abstand des Anschriftenfelds von der linken Blattkante ist bei Form A und Form B gleich: 20 mm. Aber Achtung: Im Muster der DIN 5008 ist an der linken Seite des Anschriftenfelds ein Rand vorgegeben. Die Beschriftung beginnt deshalb erst bei 25 mm, also an derselben senkrechten Linie wie der darunter stehende Textblock Ihres Briefs.

Für Geschäftsbriefe wird heute in der Regel Form B genutzt. Gelegentlich findet sich im Internet die Behauptung, dass ausschließlich Form B für den Versand von Briefen im Fensterumschlag geeignet sei, da nur hier das Adressfeld vollständig im Fenster erscheine. Das ist falsch. Auch wenn Sie Form A verwenden, können Sie Ihren Geschäftsbrief ohne Bedenken in einen Fensterumschlag stecken. Zwar sitzt das Anschriftfeld hier etwas höher als bei Form B, aber durch eine andere Faltung des Briefs steht es trotzdem korrekt im Fenster des Umschlags.

Das Anschriftenfeld ohne Rücksendeangabe wird nicht mehr verwendet

Vielleicht kennen Sie noch das Anschriftenfeld ohne Rücksendeangabe und fragen sich, ob Sie es in der DIN-konformen Korrespondenz weiterhin verwenden können. Die Antwort ist: nein. Mit der Reform der DIN 5008 im März 2020 wurde die Rücksendeangabe fest in das Adressfeld integriert. Die Variante Anschriftenfeld ohne Rücksendeangabe wurde aus der Norm gestrichen.

Übrigens: Es gibt auch geschäftliche Briefe, bei denen Sie das Adressfeld ganz weglassen können. Schreiben zu besonderen Anlässen, wie etwa Glückwunsch- oder Kondolenzbriefe, sind üblicherweise anders gestaltet als die alltägliche Geschäftspost. Die DIN 5008 empfiehlt, hier auf das Anschriftenfeld und andere geschäftliche Angaben zu verzichten.