So formulieren Sie eine rechtskonforme Stellenausschreibung

So formulieren Sie eine rechtskonforme Stellenausschreibung
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Hat ein Kollege oder gar Ihr Chef überraschend gekündigt und Sie als Assistentin und Sekretärin sollen nun schnell Ersatz suchen? Vorsicht! Seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt, lauern im Bewerbungsverfahren einige Fallen. Auch Scheinbewerber machen sich die Gesetzeslücken zunutze.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt und verpflichtet Unternehmen dazu, niemanden wegen

 

  • Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Weltanschauung,
  • Alter,
  • sexueller Identität oder
  • Behinderung zu diskriminieren.

Vorsicht vor Scheinbewerbern!

So sinnvoll dieses Gesetz auch ist, so tückisch kann es im Bewerbungsverfahren werden. Mittlerweile lauern sogar so genannte Scheinbewerber auf unvorsichtig formulierte Stellenausschreibungen, um die Firma meist erfolgreich zu verklagen.

Wichtig: Wenn Sie sich als Assistentin und Sekretärin um das Bewerbungsverfahren kümmern sollen, dann achten Sie nicht nur auf den Text Ihrer Ausschreibung, sondern auch auf die richtige Formulierung der Bewerbungsabsagen. Beherzigen Sie dazu am besten die folgenden fünf Empfehlungen:

Empfehlung 1: Schreiben Sie eine vollständige Ausschreibung.

Und diese Punkte gehören in Ihre rechtssichere Stellenausschreibung:

  • Stellenbezeichnung und -beschreibung
  • Vorstellung Ihres Unternehmens mit Angaben zu Branche, Standort, Größe, Mitarbeiterzahl etc.
  • Beschreibung des Arbeitsverhältnisses (unbefristet/befristet bzw. Vollzeit/Teilzeit)
  • zukünftige Aufgaben
  • fachliches wie persönliches Anforderungsprofil des Bewerbers
  • Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten
  • betriebliche Leistungen wie Erfolgsbeteiligungen oder Sozialleistungen
  • wichtige Organisationsdaten wie Empfangsadresse, Ansprechpartner für Vorabgespräche, Eintrittstermin, erforderliche Bewerbungsunterlagen, Beginn und Ende der Bewerbungsfrist etc.

Empfehlung 2: Schreiben Sie neutral.

Vermeiden Sie jede Formulierung, die Bewerber benachteiligt in puncto ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexueller Identität. Verwenden Sie dazu

  • sowohl die männliche als auch die weibliche Berufsbezeichnung (“Front Office-Mitarbeiter/ Front Office-Mitarbeiterin”) oder
  • beide Geschlechter kumulativ (“Front Office-Mitarbeiter m/w”).

Ausnahmen erlaubt das AGG nur, wenn ein bestimmtes Geschlecht eine “wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung” für die Tätigkeit ist. Das wäre wie zum Beispiel beim Herren-Unterwäschemodell der Fall.

Empfehlung 3: Machen Sie keine Alterseinschränkungen.

Verzichten Sie auf die Altersangaben (“junge/-r Front Office-Mitarbeiter/-in”). Ausnahme: Es ist unabdingbar für die Stelle, dass der Bewerber

  • große Berufserfahrung besitzt (“”Wir suchen einen Vertriebsleiter mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung”) oder
  • körperlich belastbar ist (zum Beispiel bei schwerer körperlicher Lagerarbeit).

 

Empfehlung 4: Vorsicht vor versteckten Diskriminierungen.

Nicht gleich erkennbar, dennoch durch das AGG verboten sind alle Formulierungen, die indirekt eine Wertung abgeben, wie zum Beispiel:

  • “Als deutsches Unternehmen suchen wir Muttersprachler” – ausländische Bewerber ausgeschlossen.
  • “Als konservatives, wertorientiertes Unternehmen suchen wir ” – hier ist wohl eine bestimmte Religionszugehörigkeit gefordert.
  • “Sie sind dynamisch und lernbereit” – und hoffentlich vor allem jung!

Empfehlung 5: Formulieren Sie auch Absagen AGG-gerecht.

So sympathisch eine ehrliche und nachvollziehbare Begründung für die Absage ist: Auch gut gemeinte Formulierungen können eine Diskriminierungsklage nach sich ziehen.

  • Schreiben Sie auch Ihre Absagen so neutral wie möglich.
  • Formulieren Sie klar und unmissverständlich.
  • Beziehen Sie sich nur auf den Eingang der Bewerbungsunterlagen, nicht auf eventuell stattgefundene Vorstellungsgespräche.
  • Erklären Sie nicht die konkreten Gründe für Ihre Absage.

Am besten verweisen Sie kurz auf die dazugehörige Stellenausschreibung und schreiben etwa, dass die fachlichen Anforderungen sehr spezifisch gefasst sind und Sie deshalb die Unterlagen zurückschicken müssen. Und: Höflichkeit erlaubt auch das AGG. Bedanken Sie sich für das explizite Interesse des Bewerbers an Ihrem Unternehmen und schließen Sie das Schreiben gern mit den guten Wünschen für die Zukunft.