Kongruenz von Subjekt und Prädikat: knifflige Zweifelsfälle

Möglichst klangvoll muss er sein und Professionalität ausstrahlen – der Name Ihres Unternehmens. Aber denkt Ihr Chef bei der Wahl auch mal an Sie? In der Korrespondenz verursachen einige Firmenbezeichnungen nämlich ungeahnte Grammatikprobleme. Heißt es z. B. korrekt “Becker und Becker informieren” oder doch eher “Becker und Becker informiert”? Wir klären diese und andere Fragen zur Kongruenz von Subjekt und Prädikat. Für das genannte Beispiel gilt: Grundsätzlich ist beides richtig.

Nicht immer einfach: die Kongruenz von Subjekt und Prädikat

An eine Grundregel der Grammatik erinnern Sie sich sicher noch aus der Schulzeit: In einem Satz muss die Satzaussage (Prädikat) hinsichtlich der Zahl mit dem Satzgegenstand (Subjekt) übereinstimmen. Dieses Prinzip, das in der Fachsprache den komplizierten Namen Numerus-Kongruenz von Subjekt und Prädikat trägt, beherrschen Sie normalerweise ganz selbstverständlich. Sie wissen z. B., dass der Satz “Die Sekretärin sind das Goldstück des Unternehmens” falsch ist und korrekt lauten muss: “Die Sekretärin ist das Goldstück des Unternehmens.” Subjekt ist hier “die Sekretärin” und Prädikat das Tätigkeitswort “ist”. Was aber, wenn nicht ganz klar ist, ob das Subjekt in der Einzahl (Singular) oder in der Mehrzahl (Plural) steht? Dann ist es schwer, zu entscheiden, welche Zahl für das Prädikat gilt. Wir haben Ihnen die Lösungen für einige wichtige Zweifelsfälle zusammengestellt.

Wenn Einzahl und Mehrzahl zusammenkommen

Für Verwirrung sorgen oft Sätze, die ein zweiteiliges Subjekt haben, wobei der wichtigere erste Teil im Singular und der zweite Teil im Plural steht. Nicht immer muss sich dann die Zahl des Prädikats am ersten Teil des Subjekts orientieren. Häufig werden Sie etwa auf Aussagen treffen, deren Subjekt aus einer Bruchzahl im Singular und einem Dingwort im Plural besteht. Im folgenden Satz etwa ist “Ein Viertel der Mitarbeiter” das Subjekt, wobei “Viertel” im Singular und “Mitarbeiter” im Plural steht: “Ein Viertel der Mitarbeiter kommt regelmäßig zu spät zur Arbeit.” Sollte das Prädikat “kommt” hier nicht im Plural stehen? Tatsächlich ist beides möglich. Genauso korrekt wäre also die Aussage “Ein Viertel der Mitarbeiter kommen regelmäßig zu spät zur Arbeit.” Wir empfehlen allerdings die erste Variante.

Mengenangaben im Singular

Etwas anders sieht es bei Sätzen mit unbestimmten Mengenangaben wie “Menge”, “Zahl” oder “Handvoll” aus. Stehen diese im Singular, das dazugehörige gezählte Dingwort aber im Plural, bleibt das Prädikat in der Regel trotzdem im Singular. Im folgenden Beispiel für einen solchen Fall ist “Zahl” die Mengenangabe im Singular, “Mitarbeitern” das gezählte Dingwort im Plural und “kommt” das Prädikat im Singular: “Eine große Zahl von Mitarbeitern kommt regelmäßig zu spät zur Arbeit.” Grundsätzlich ist es auch nicht falsch, wenn das Prädikat in solchen Sätzen im Plural steht: “Eine Menge Mitarbeiter kommen regelmäßig zu spät zur Arbeit.” Diese Variante bietet sich nur weniger häufig an.

Tipp: Am besten schreiben Sie das Prädikat in solchen Formulierungen immer im Singular. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ist das Subjekt eine Zahl?

Ebenso häufig sind Aussagen, in denen das Subjekt zwar grammatisch im Plural steht, die Bedeutung aber nicht ganz klar ist. Dieses Problem tritt häufig bei Angaben mit Zahlen und Zahlworten auf:

  • Geldbeträge: Hier müssen Subjekt und Prädikat in der Regel übereinstimmen. Im folgenden Satz ist “800 Euro” das Subjekt und “reichen” das Prädikat: “800 Euro reichen nicht aus, um unsere Kosten zu decken.” Falsch wäre: “800 Euro reicht nicht aus, um unsere Kosten zu decken.”
  • Prozent- und Bruchzahlen: Ähnliches gilt auch für die Angabe von Prozent- oder Bruchzahlen, die im Plural stehen, also alle Prozentzahlen über 1 Prozent und Bruchzahlen wie “zwei Drittel”. Hier gilt für das Prädikat in den meisten Fällen der Plural, wie im folgenden Beispiel: “25 Prozent der Belegschaft kommen regelmäßig zu spät zur Arbeit.” Eine Ausnahme gilt nur, wenn das gezählte Dingwort nicht im Wesfall (Genitiv), sondern im Werfall (Nominativ) und im Singular steht. Dann sind für das Prädikat sowohl Singular als auch Plural möglich. Im folgenden Satz steht das Wort “Strom” im Werfall und Singular: “10 Prozent Strom werden von den Bürocomputern im Unternehmen verbraucht.” Auch die Aussage “10 Prozent Strom wird von den Bürocomputern im Unternehmen verbraucht” ist aber grammatisch korrekt.
Übereinstimmung von Subjekt und Prädikat bei Firmennamen

Ein typisches Problem, das Ihnen im Büroalltag häufig begegnen wird, ist die Übereinstimmung der Zahl bei Aussagen mit Firmennamen. Was gilt hier für die Kongruenz von Subjekt und Prädikat? Folgende Fälle sind möglich:

  • Unternehmensbezeichnungen mit mehreren Personennamen: Hier ist sowohl die Schreibweise mit dem Prädikat im Singular als auch im Plural erlaubt. Die Formulierung “Gercken und Gercken informieren” ist also genauso korrekt wie “Gercken und Gercken informiert”. Eine Entscheidung können Sie im Einzelfall treffen, wenn Sie sich fragen, welche nähere Bezeichnung vor den Namen stehen könnte: “Die Architekten Gercken und Gercken informieren” oder “Das Architekturbüro Gercken und Gercken informiert”.
  • Unternehmensbezeichnung mit Abkürzung der Rechtsform: Ein Beispiel hierfür ist die Bezeichnung “Senftenberg Textilwerke GmbH”. Die Zahl des Prädikats orientiert sich in solchen Fällen in aller Regel an der Zahl des Firmennamens, nicht der Abkürzung der Rechtsform: “Die Senftenberg Textilwerke GmbH haben im vergangenen Jahr leichte Gewinne erzielt.” Eine Ausnahme besteht, wenn die Rechtsformenbezeichnung Bestandteil des Firmennamens ist, wie z. B. “Senftenberg Textilgroßhandelsgesellschaft”. Damit die Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat hergestellt ist, muss hier das Prädikat im Singular stehen: “Die Senftenberg Textilgroßhandelsgesellschaft hat im vergangenen Jahr leichte Gewinne erzielt.”