Gerade kleine und mittelständische Betriebe treibt die Frage um, wie sie genügend Bewerber für ihre Lehrstellen finden. Eine Lösung: die individuelle, zukunftssichere Ausbildung. Machen Sie Ihren Ausbilderschein und stellen Sie die hohe Qualität in der Lehre Ihres Unternehmens sicher.
Setzen Sie sich als Ausbilderin dafür ein, dass die gute Ausbildung für Ihr Unternehmen zum Markenzeichen wird. Die Ausbilderqualifizierung bietet Ihnen die Chance, an der Sicherung des Fachkräftebedarfs mitzuwirken und sich weiterzuentwickeln. Als Ausbilderin übernehmen Sie Verantwortung für junge Menschen und begleiten sie durch die Ausbildung. Durch die Arbeit mit ihnen bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, betrieblich aufzusteigen und Ihren Arbeitsplatz zu sichern.
Rechtliche Bedingungen und Voraussetzungen
Laut Ausbilder-Eignungsverordnung aus dem Jahr 2009 müssen Ausbilder und Ausbilderinnen, die in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden, nachweisen, dass sie berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Sie ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BBiG).
Die Ausbildereignungsprüfung (Ausbilderschein)
Diese umfasst eine praktische und eine mündliche Prüfung vor den Kammern. In der schriftlichen Prüfung gibt es vier Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die mündliche (praktische) Prüfung findet entweder als Unterweisung oder Präsentation von jeweils 15 Minuten statt.
- Eine Unterweisung ist eine praktische Unterweisung am Arbeitsplatz, die Sie mit einem Auszubildenden oder einer anderen Person vor dem Prüfungsausschuss durchführen.
- Bei einer Präsentation stellen Sie eine Ausbildungseinheit vor, so wie sie im Unternehmen durchgeführt werden könnte.
Zur mündlichen Prüfung gehört zudem ein 15-minütiges Prüfungsgespräch. Die Unterweisung bzw. Präsentation sowie das Gespräch fließen zu jeweils 50 Prozent in die Benotung ein.
Dieser Artikel stammt aus dem sekretaria-Magazin. Wollen Sie mehr über die neuesten Trends im Office erfahren? Dann fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar an!
Die Qualifikation für den Ausbilderschein
Neben der Prüfung müssen Sie die Qualifikation für den Bereich haben, den Sie ausbilden möchten. Sie müssen also zum Beispiel selbst die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement oder eine vergleichbare Ausbildung oder Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder über jahrelange Berufserfahrung verfügen.
Professionelle Vorbereitung
Auf die Prüfung und Ihre Tätigkeit als Ausbilderin können Sie sich in einem Vorbereitungslehrgang gezielt vorbereiten.
Rechtssicher handeln
Inhalte sind zum Beispiel die Eignungskriterien eines künftigen Auszubildenden, des Ausbilders und der Ausbildungsstätte, die Berufsschulpflicht, Regelungen zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung, Umgang mit der Ausbildungsordnung und das Prüfungswesen.
Methodisch-didaktisches Rüstzeug
PRAXIS-TIPP
Die Prüfung kann jeder ohne eine bestimmte schulische Vorbildung oder Berufsausbildung ablegen.
Pädagogische Schulung
Letztlich geht es im pädagogisch-psychologischen Teil um Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten, Konfliktmanagement und um die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Hier erfahren Sie auch, wie externe Stellen, zum Beispiel Ausbildungsberater der Kammern, Sie unterstützen.
Die Autorin Elisabeth Uhlenbrock ist freiberufliche Dozentin in der Erwachsenenbildung. Vor allem führt sie für verschiedene Kammern, überwiegend für die IHK Nordwestfalen in Münster, Ausbildereignungslehrgänge durch.