
Grußformeln sind keine Kleinigkeit. Zu persönliche Formulierungen wirken schnell deplatziert, zu förmliche zu distanziert. Assistenzen müssen hier den Ton treffen, Anlass und Wirkung beachten und dabei den Chef angemessen vertreten.
Den richtigen Ton finden
Bevor Sie lostippen, fragen Sie sich: Wer liest das Schreiben? Und warum? Ist das ein Erstkontakt? In wessen Namen schreibe ich gerade?
Die sichere Variante: „Mit freundlichen Grüßen“
Im Erstkontakt ist ein „Mit freundlichen Grüßen” die erste Wahl. Die Grußformel wirkt seriös und respektvoll, ohne unangemessen vertraulich zu sein. Für offizielle E-Mails, Geschäftsbriefe oder Schreiben an Behörden eignen sich daher diese Varianten:
- „Mit freundlichen Grüßen“ – der Standard
- „Mit freundlichem Gruß“ – solide und freundlich
Wann darf es etwas lockerer werden?
Kennen Sie Ihren Geschäftspartner schon länger und schreiben Sie sich regelmäßig? Dann darf es auch lockerer werden, insbesondere in der E-Mail-Kommunikation.
- „Freundliche Grüße“ – modern und höflich
- „Viele Grüße“ – respektvoll, aber nicht zu distanziert
- „Beste Grüße“ – für langjährige Geschäftspartner
- „Herzliche Grüße“ – bei persönlicherem Austausch
- „Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende!“ – zum Wochenausklang, wenn der Kontakt bekannter ist
- „Mit den besten Wünschen für Ihren Urlaub“ – bei angekündigtem Urlaub
Und die Grußformel „Liebe Grüße“? Sie ist bei engen Kollegen, Freunden und Bekannten gut aufgehoben.
Individuelle Grußformeln in der Geschäftskorrespondenz
Grußformeln wie „Mit freundlichen Grüßen aus München“, „Viele Grüße nach…“ oder „Mit sonnigen Grüßen“ geben der Nachricht eine eigene Note und sorgen für sprachliche Abwechslung.
- „Freundliche Grüße nach Berlin“
- „Mit herzlichen Grüßen aus Köln“
- „Herzliche Grüße aus dem herbstlichen Köln“
- „Mit weihnachtlichen Grüßen“
- „Mit sommerlichen Grüßen“
Solche Zusätze passen jedoch nicht zu allen Kontakten – nicht zum Erstkontakt oder zu offiziellen Schreiben. Greifen Sie im Zweifel zum neutralen „Mit freundlichen Grüßen“.
Welche Grußformeln sind veraltet?
Überlegen Sie beim Schreiben manchmal, ob eine Grußformel noch in die heutige Zeit passt? Eine sekretaria-Leserin fragte: „Ist es noch zeitgemäß, in der Grußformel am Ende eines Briefs zu schreiben: ,… verbleiben wir mit freundlichen Grüßen’?”
Das Verb „verbleiben” ist inzwischen stark veraltet und sollte in der Geschäftskorrespondenz vermieden werden.
Auch diese Formulierungen wirken heute altmodisch und in der Geschäftskorrespondenz eher merkwürdig:
- „… mit vorzüglicher Hochachtung“
- „Bis dahin verbleiben wir …“
- „Für heute verbleiben wir mit freundlichem Gruß“
- „Hochachtungsvoll“
- „Im Voraus bestens dankend empfehlen wir uns“
- „Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich als Ihr ergebener …“
- „Mit verbindlichen Empfehlungen“
- „…und verbleiben mit freundlichen Grüßen“
Die Grußformel bewusst wählen
Grußformeln in Geschäftsbriefen wollen gut überlegt sein. Ist es ein Erstkontakt? Darf ich wie der Absender lockerer sein? Wählen Sie die Grußformel passend zu Situation, Beziehung und Branche und greifen Sie den Ton der Anrede wieder auf. Schreiben Sie im Namen Ihres Chefs, dann ist eine formellere Grußformel die sichere Wahl. Denn im Zweifel gilt: „Mit freundlichen Grüßen“ ist nie ein Fehler.
FAQ: Häufige Fragen zu Grußformeln
Wo steht in der Grußformel das Satzzeichen?
Darf man Grußformeln abkürzen?
Wie grüßt man einen langjährigen Geschäftspartner, den man noch nie getroffen hat?
Darf man die Grußformel weglassen?
Welche Bedeutung hat die Grußformel in der Geschäftskorrespondenz?
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Wichtige Arbeitshilfen zum Thema:

