Zusammensetzungen mit “nicht”

Zusammensetzungen mit “nicht” sind besonders vertrackt, wenn es um die Getrennt- und Zusammenschreibung geht. Unterscheiden Sie dabei die verschiedenen Varianten.

Zusammensetzungen mit “nicht” und einem Substantiv

Handelt es sich um Zusammensetzungen mit “nicht” und einem Substantiv, werden diese zusammengeschrieben. Beispiel: Das Wort “Nichteinverständnis” ist eine Zusammensetzung aus dem Substantiv (bzw. Hauptwort) “Einverständnis” und dem Adverb (bzw. Umstandswort) “nicht”. Damit müssen Sie zur Zusammenschreibung greifen.

Tipp: Wir meinen, dass die Formulierung “Bei Nichteinverständnis” etwas umständlich klingt. Stattdessen empfehlen wir Formulierungen wie “Bei fehlendem Einverständnis …” oder noch besser “Fehlt das Einverständnis …”. In den meisten Fällen ist es besser, solche Zusammensetzungen aufzulösen und den “Bürokratiestil” zu vermeiden.

Zusammensetzungen mit “nicht” und einem Adjektiv oder Partizip

Trifft “nicht” auf ein Adjektiv oder ein Partizip, dürfen Sie gemäß der neuen Rechtschreibung sowohl zusammen- als auch getrennt schreiben. Sowohl die Schreibung “nicht amtlich” als auch “nichtamtlich” sind also korrekt. Der Duden empfiehlt an dieser Stelle aber die Getrenntschreibung “nicht amtlich”.

Das “Nicht” bezieht sich auf den ganzen Satz

Je nach Satzkonstruktion können auch “nicht” und ein Partizip aufeinandertreffen, bei denen nur die Getrenntschreibung möglich ist. Das ist immer dann der Fall, wenn sich das Adverb “nicht” auf den gesamten Satz bezieht. “Alle Schreiben, die nicht amtlich sind, werden bei uns sofort vernichtet.”