Incoterms: Wofür stehen EXW, FOB & Co.?

Container Ship
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Im Einzelhandel ist es ganz einfach: Sobald Sie Ihre Einkäufe bezahlt haben, gehören sie Ihnen. Was damit passiert, wenn Sie das Geschäft verlassen, geht den Händler nichts mehr an, solange nicht die Garantie beansprucht wird. Aber wer trägt die Verantwortung für Waren Ihres Unternehmens, die im internationalen Güterverkehr unterwegs sind? Diese Frage regeln die Incoterms. Wenn Sie die gängigsten Handelsklauseln kennen, können Sie viele Nachfragen zu Vertragsbedingungen souverän beantworten. Und haben Sie doch einmal vergessen, was genau hinter dem Kürzel EXW steckt: Spicken Sie auf der Website der Internationalen Handelskammer!

Was regeln die Incoterms?

Die Incoterms (International Commercial Terms = Internationale Handelsklauseln) beinhalten Regelungen, wie Güter geliefert werden sollen. Sie kommen vor allem im Außenhandel zum Einsatz, seit 2010 werden sie aber auch national genutzt. Konkret geht es dabei um Fragen wie: Bis wann haftet der Lieferant für die Ware, ab wann der Käufer? Wer trägt die Frachtkosten? Wer ist für die Verzollung der Ware zuständig? Wer schließt die Transportversicherungen ab und bezahlt sie? Das sind wichtige Fragen, die bei Vertragsabschluss festgehalten werden müssen. Sonst sehen sich die Geschäftspartner schnell vor Gericht wieder, wenn die Ware z. B. während des Transports beschädigt wurde.

Extratipp: Alle wichtigen Informationen zu den Incoterms und ihrer Anwendung finden Sie auf der Website der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland: www.iccgermany.de.

Incoterms: Kürzel für Rechtssicherheit

Die Incoterms werden als Kürzel dargestellt. Wichtige Klauseln sind:

  • CFR: cost and freight = Kosten plus Fracht
  • CIF: cost, insurance, freight = Kosten + Versicherung + Fracht = frei Bestimmungshafen
  • EXW: ex works = ab Werk
  • FCA: free carrier = frei Frachtführer
  • FOB: free on board = frei bis an Bord des Schiffes im Abgangshafen
  • FOA: free on airplane = frei an Bord des Flugzeugs (wie FOB nur in Bezug auf Flugtransport)
  • DDP: delivered duty paid = geliefert, Zoll bezahlt

Keine Incoterms ohne Ortsangabe

Wichtig ist, dass bei den Incoterms immer eine Ortsnennung stehen muss. “EXW Karlsruhe” bedeutet also: “Frei ab Werk Karlsruhe”. Dieses Kürzel gibt an, dass die Lieferung bereits dann erfolgt ist, wenn der Verkäufer die Ware dem Käufer im benannten Werk (hier Karlsruhe) zur Verfügung stellt. Für Verladung, Transport, Versicherung, ggf. Zoll etc. muss der Käufer selbst sorgen.

Extratipp: Achten Sie doch einmal darauf, welche Incoterms in Ihren Verträgen stehen. Vielleicht finden Sie hier sogar noch Einsparpotenzial für Ihr Unternehmen.