Flug verpasst? So retten Sie die Geschäftsreise

Flug verpasst? So retten Sie die Geschäftsreise
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Was wäre Ihr Chef nur ohne Sie? Während einer Geschäftsreise hat er bei einem Zwischenstopp seinen nächsten Flug verpasst und sitzt jetzt am Flughafen fest. Völlig entnervt ruft er Sie im Büro an und bittet um Ihre Hilfe. Klar doch: Die Retterin in der Not ist eine Ihrer leichtesten Rollen! Sie schwingen nur ein-, zweimal gekonnt den Telefonhörer und schon ist der Flug umgebucht. Auf einige Dinge sollten Sie dabei allerdings achten: Zu teuer darf es zum Beispiel nicht werden. Und: Die Steuern und Gebühren für den verpassten Flug können Sie zurückfordern.

Versuchen Sie umzubuchen, wenn Ihr Chef seinen Flug verpasst hat

Versuchen Sie zunächst, Ihren Chef zu beruhigen. Versichern Sie ihm, dass Sie eine Lösung finden werden. So verschaffen Sie sich Zeit, um die verschiedenen Möglichkeiten für einen Transfer zu checken. Überprüfen Sie als Erstes, ob Sie den verpassten Flug umbuchen können. Setzen Sie sich dazu mit der Airline in Verbindung und erkundigen Sie sich nach späteren Flügen. Achten Sie bei einer Umbuchung unbedingt auf die entstehenden Kosten. Diese variieren je nach Fluggesellschaft und Ticketmodell und können zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises betragen!

Extratipp: Ist eine Umbuchung nicht möglich oder zu teuer, können Sie die im Reisepreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückfordern. Denn diese Aufwendungen fallen nur dann an, wenn der Passagier den Flug tatsächlich antritt. Das macht sich vor allem bei sogenannten Billigtickets bemerkbar. Hier stellen solche Kosten einen Großteil des Gesamtpreises dar.

Kann Ihnen die Airline keine Umbuchung anbieten, recherchieren Sie nach Flügen bei anderen Fluggesellschaften. Am schnellsten gelingt Ihnen dies mithilfe einer Übersicht, auf der alle geplanten Flüge eines Airports vermerkt sind. Vergleichende Reiseportale im Internet, wie z.B. idealo flug geben Ihnen schnell und zuverlässig Auskunft. Sollte sich herausstellen, dass kurzfristig kein adäquater Flug buchbar ist, verlieren Sie keine Zeit mit weiteren Recherchen, sondern ordern Sie einen Mietwagen.

Wegen Verspätung den Flug verpasst: Prüfen Sie Schadenersatzansprüche

Bevor Ihr Chef seine Reise fortsetzt, fragen Sie ihn, warum er seinen Flug verpasst hat. Ist er nicht selbst dafür verantwortlich, können Sie eventuell Schadenersatz fordern und so die Mehrkosten für Um- und Neubuchungen ausgleichen. Regressforderungen sind vor allem dann möglich, wenn Ihr Vorgesetzter seinen Flieger wegen eines verspäteten Zubringerfluges verpasst hat. Dann stehen ihm laut einer EU-Verordnung bis zu 600 Euro zu. Keine Chance auf Schadenersatz haben Sie allerdings, wenn Ihr Vorgesetzter seinen Flieger wegen einer Verspätung der Deutschen Bahn verpasst hat. Eine Eisenbahnverordnung aus dem Jahr 1938 schützt die Bahn vor derartigen Forderungen.