Telefax

Das Telefax ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Der besondere Vorteil liegt im schnellen und kostengünstigen Versand.

Diese Unterlagen dürfen Sie per Fax verschicken

  • Aktien-Kaufaufträge
  • Anfragen
  • Angebote
  • Auftragsbestätigungen
  • Bestellungen
  • Einsprüche gegen Bußgeldbescheide
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide

Verzichten Sie auf unnötige Grafiken und gerasterte Schriften, weil sie die Übertragungsdauer unnötig verlängern. Dies bedeutet zusätzliche Kosten.

Tipp: Wenn Sie den Zugang Ihres Schreibens beweisen müssen, ist diese Form des Versands nicht sinnvoll. Nutzen Sie dann besser ein Einschreiben.

So könnte ein Formular für ein Telefax aussehen

paul schenk & partner
beratung – text – coaching – training
am rheinufer 36 – 40625 düsseldorf

F A X für
Jörg Hansen
Ihr Ansprechpartner: Frau Klein
0228 3544-67
Telefon: 0211 2147- 35
Telefax: 0211 2147-36
Datum: 12. Juni 20XX
Dieses Fax besteht aus 3 Seiten

Tipp: Entwickeln Sie ein Formular für Ihr Telefax, dass alle wichtigen Angaben wie Absender, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, Email-Adresse, Ansprechpartner, Datum und Anzahl der gefaxten Seiten enthält.

Rechtlicher Hinweis zum Telefax

Die Übersendung von Faxen an Gerichte und Behörden wird nur zur Fristwahrung akzeptiert, wenn das Originalschriftstück, also der Antrag oder der Rechtsbehelf unverzüglich nachgereicht wird. Faxmailings sind nur dann zulässig, wenn der Kunde oder Interessent seine Einwilligung erteilt hat.

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