Die Schriftgröße ist für die Lesbarkeit Ihrer Geschäftsbriefe von entscheidender Bedeutung. In der DIN 5008 ist festgelegt, wie groß die Schrift in einem Brief mindestens sein sollte. Die Norm nennt aber auch Ausnahmefälle, in denen Sie von der Standardvorgabe abweichen dürfen. Wir stellen die Regeln vor.
Diese Schriftgröße sollten Sie mindestens wählen
Ist die Schrift in einem Brief zu klein, wird der Text im Ganzen schwerer lesbar, die Lektüre erfordert mehr Konzentration, der Leser verliert eher das Interesse und die Aufmerksamkeit leidet. Daher sollten Sie zu kleine Schriften unbedingt vermeiden – das gilt übrigens nicht nur für Geschäftsbriefe, sondern auch für längere Texte.
Laut DIN 5008 sollte die Schriftgröße in Geschäftsbriefen mindestens 10 Punkt betragen.
Empfehlung der sekretaria-Redaktion: Verwenden Sie mindestens 11 Punkt, damit Ihre Briefe gut lesbar sind.
Ausnahmen für die Schriftgröße nach DIN 5008
Bei einigen Elementen des Geschäftsbriefs erlaubt die DIN 5008 auch eine geringere Schriftgröße als 10 Punkt, z. B. im Anschriftfeld oder im Informationsblock.
Kleinerer Schriftgrad in der Zusatz- und Vermerkzone
In der Zusatz- und Vermerkzone im Anschriftfeld eines Briefs kann es eng werden, wenn die Adresse, die Sie angeben, besonders lang ist. In solchen Fällen können Sie laut DIN 5008 eine geringere Schriftgröße als 10 Punkt wählen, sollten dann aber eine serifenlose Schriftart verwenden, damit der Text gut lesbar bleibt. Kleiner als 8 Punkt dürfen Sie nicht schreiben.
Die Rücksendeangabe steht nach DIN 5008 grundsätzlich in Schriftgröße 8 Punkt. Sollte die Angabe zu lang sein, obwohl Sie schon so weit wie möglich gekürzt haben, können Sie ausnahmsweise bis auf Schriftgrad 6 Punkt heruntergehen.
Schriftgröße nach DIN 5008 im Informationsblock
Der Informationsblock ist üblicherweise in derselben Schriftgröße gesetzt wie der Haupttext Ihres Briefs. Auch hier kann es aber zu Platzproblemen kommen, etwa bei längeren E-Mail-Adressen, die nicht in eine Zeile passen. Die DIN 5008 sieht hier ebenfalls eine pragmatische Lösung mit geringerer Schriftgröße vor: Einzelne Angaben im Informationsblock dürfen Sie in kleinerer Schrift setzen, solange Sie 8 Punkt nicht unterschreiten.