Inhaltsverzeichnis

Ein Inhaltsverzeichnis empfiehlt die DIN 5008 ab einem Textumfang von zehn Seiten. Es dient dazu, den Inhalt eines umfangreichen Dokuments noch einmal übersichtlich darzustellen.

Wie Sie Ihr Inhaltsverzeichnis DIN-gerecht gestalten

  • Benennen Sie das Inhaltsverzeichnis mit “Inhalt” oder “Inhaltsverzeichnis.
  • Üblich ist es, das Inhaltsverzeichnis nach dem Deckblatt einzufügen.
  • Lassen Sie hierin die Abschnittsnummern aller Ebenen an einer Fluchtlinie beginnen. Einrückungen sind hier laut DIN 5008 nicht vorgesehen.
  • Die Abschnittsüberschriften beginnen dann an einer zweiten Fluchtlinie – und zwar auch die mehrzeiligen.
  • Halten Sie einen angemessenes Abstand zwischen den Abschnittsnummern und den Abschnittsüberschriften ein. Die DIN 5008 empfiehlt 0,5 cm.
  • Zu jeder Überschrift im Inhaltsverzeichnis führen Sie die Seitenangabe an, auf der der entsprechende Abschnitt im Dokument beginnt.

Übrigens: Am Ende von Überschriften steht kein Punkt.

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