Ein Inhaltsverzeichnis empfiehlt die DIN 5008 ab einem Textumfang von zehn Seiten. Es dient dazu, den Inhalt eines umfangreichen Dokuments noch einmal übersichtlich darzustellen.
Wie Sie Ihr Inhaltsverzeichnis DIN-gerecht gestalten
- Benennen Sie das Inhaltsverzeichnis mit “Inhalt” oder “Inhaltsverzeichnis.
- Üblich ist es, das Inhaltsverzeichnis nach dem Deckblatt einzufügen.
- Lassen Sie hierin die Abschnittsnummern aller Ebenen an einer Fluchtlinie beginnen. Einrückungen sind hier laut DIN 5008 nicht vorgesehen.
- Die Abschnittsüberschriften beginnen dann an einer zweiten Fluchtlinie – und zwar auch die mehrzeiligen.
- Halten Sie einen angemessenes Abstand zwischen den Abschnittsnummern und den Abschnittsüberschriften ein. Die DIN 5008 empfiehlt 0,5 cm.
- Zu jeder Überschrift im Inhaltsverzeichnis führen Sie die Seitenangabe an, auf der der entsprechende Abschnitt im Dokument beginnt.
Übrigens: Am Ende von Überschriften steht kein Punkt.