Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
Hi, ich denke mal das kannst du nicht leisten, da braucht man schon einen Wirtschaftsrechtsanwalt an seiner Seite. Zu schnell vergisst man etwas, mit dem man sonst keine Berührung hat. Viel Erfolg
Wie groß ist Euer Unternehmen denn? Wie viel Kontakt zu Endkunden habt Ihr?
Wenn Ihr es über die Jahre geschafft habt, dass die Firma "Müller GmbH" ein Begriff war, wenn Kunden das Produkt XY suchten, dann muss es erst einmal in die Köpfe der Leute, dass dieses Produkt nun von der Firma "Meier AG" geliefert wird - in gleichbleibender Qualität. Und wahrscheinlich braucht die Firma "Meier AG" auch ein anderes Logo als die alte "Müller GmbH". Da solltet Ihr auch mal mit Eurer Werbeagentur sprechen, falls Ihr mit einer zusammenarbeitet (falls noch nicht, könnte es spätestens jetzt Zeit dafür werden ...).
Jay, bei einem Namenswechsel "müssen nur" wie unten beschrieben, die Mitarbeiter, Institutionen usw. informiert werden, wobei im Notarvertrag stehen muss, dass alle Rechte und Pflichten, Verbindlichkeiten usw. unverändert auf den neuen Namen übergehen. Viel Arbeit, aber noch recht easy.
Bei der Rechtsformänderung - vor allem GmbH in AG - sieht das anders aus (wir waren GmbH in GmbH & Co. KG - das war vielleicht ein Riesenakt!). Ihr solltet einen Fachanwalt oder so hinzuziehen, dass haben wir auch nicht mit unserem kfm. Personal stemmen können. Bei irgendwelchen Rechtsverletzungen können nämlich hohe Strafen drohen.
Kopf hoch, diese Aktion kann Dein Chef Dich nicht ohne klare Ansage beauftragen, Du bis ja schließlich kein Wirtschaftsjurist! LG MT
Danke für Euer Lob - ich war 2 x mit der Aktion geschlagen (einmal Namensänderung, dann Gesellschaftsform).
Wenn die Gesellschaftsform gewechselt wird, müssen auch u. U. andere Geschäftskonten eröffnet werden. Fällt mir gerade noch ein: Falls Ihr z. B. Bürgschaften vergeben habt, unbedingt mit den Banken/Instituten klären! Gleiches gilt z. B. dann auch für Kredite, die Euch Banken eingeräumt haben.
Lass uns mal wissen, von welcher Gesellschaftsform zu welcher Ihr ggf. wechseln wollt, dann kann ich Dir vielleicht weiter helfen, ehe ich Dich hier mit u. U. unnützen Ratschlägen zutexte.
Schönen Abend noch! MT
Zitat:Original geschrieben von MultiTasking
oder nur der Firmenname (Müller Milch in Müller's Milchprodukte) geändert wird.
Guter Punkt, MultiTasking! Namensrecht/Markenrecht ist nämlich nochmal eine ganz eigene Geeschichte für sich. Sicherlich wollt ihr dann den Namen ja auch eintragen und schützen lassen, evtl. vielleicht sogar als Bildmarke (inkl. Logo). Dann muss vorher recherchiert werden, ob der Name rechtlich überhaupt noch verfügbar ist. Dabei hilft ein Patentanwalt.
Erzähl doch mal, ob es sich um die Änderung der Gesellschaftsform oder um eine Namensänderung (oder beides) handelt.)
Hallo,
leider muss ich Euch enttäuschen: Eure Tipps sind richtig, aber leider nur die Spitze des Eisbergs.
Wichtig wäre zu wissen, ob die Gesellschaftsform (z. B. GmbH in GmbH & Co. KG) oder nur der Firmenname (Müller Milch in Müller's Milchprodukte) geändert wird.
Bei Gesellschaftsform ist zwingend ein Notar erforderlich, außerdem gibt's dann eine neue Steuernummer, ich würde unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.
Es ist ein Mordsaufwand (IHK, Handwerkskammer, Finanzamt, Telefon, Internetanbieter, Handy, Strom/Wasser, Vermieter, Krankenkassen, Banken, Kreditkarten, Mitarbeiter (!), Änderung sämtlicher Geschäftspapiere, Kunden, Lieferanten//Hinweis, dass die Verpflichtungen der alten Firma auf neue übergehen nicht vergessen// Berufsgenossenschaft, Versicherungen, GEZ, Firmenfahrzeuge ummelden, Zeitschriftenabos, Verbände bzw. Mitgliedschaften) fallen mir nur so spontan von unserer letzten Aktion ein.
Auch bei Namensänderungen gibt es Vorschriften, je nachdem, welche Gesellschaftsform ihr habt.
Alles in allem kann ich aus Erfahrung sagen: die Aktion zieht sich durch alle Instanzen bis zu einem halben Jahr und ist ein echter Kraftakt. Bei Gesellschaftsformänderung müssen auch die Haftungen für alte Verbindlichkeiten geklärt werden. Ohne Notar und Steuerberater wird es nicht gehen.
Tja, vielleicht kannst Du Deinen Chef noch abschrecken?
Liebe Grüße und viel Erfolg!
...ich schätze, dass ihr auch einen Notar oder Fachanwalt hinzuziehen müsst. Bestimmte Firmenformen bedürfen entsprechender (rechtlicher) Voraussetzungen.