Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
ich gebe dir Recht. Eine Vollmacht kann im Arbeitsvertrag geregelt werden. Muss aber dort nicht unbedingt rein. In einer Kontovollmacht werden ja auch genaue Regelungen aufgestellt, was das Konto betrifft. Ich denke aber, dass dies in der Stellenbeschreibung veremrkt sein sollte.
danke für Deine Antwort. Müsste eine Kontovollmacht nicht auch im Arbeitsvertrag irgendwie geregelt sein? Ich kenne das so jedenfalls bei Kassenvollmacht. Da ist dann auch die Haftung geregelt. Nochmals danke. Vielleicht liest hier jemand mit, der als Mitarbeiter/in ebenfalls Kontovollmacht hat.
um Inhaber einer Firmen-EC-Karte zu werden, müsstest du Vollmacht auf dem Firmenkonto bekommnen. Als Kontobevollmächtigte wiederum musst du Kundin der Bank werden, als welche du dich mit Deinem PA legitimieren musst. Weiter müsste dir nun eine Kontovollmacht vorgelegt werden, die du dann als Bevollmächtigte unterschreiben müsstest. Erst danach kann eine EC-Karte beantragt werden.
Alternativ zur Kopie des PA könntest du dich auch durch Vorlage deines PA in der Bank legitmeiren. Ich denke mir aber, dass dies wegen der räumlichen Entfernung in deinem Fall nicht möglich sein wird.
Dies ist ein durchaus üblicher Vorgang. Du brauchst also keine Bedenken zu haben.
zum Einrichten einer Firmen-EC-Karte soll ich eine Kopie meines Personalausweises per Mail ins Ausland (zur Mutterfirma) senden. Ich habe da jetzt datenschuztrechtliche Bedenken. Wie seht Ihr das? Ist das gängiges Prozedere???