Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
Vielen Dank für Eure Antworten,
das hilft mir schon mal ein großes Stück weiter.
Ich denke auch, dass ich mich erst einmal mit dem Kunden in Verbindung setze - persönlich. Dann schauen wir mal was er zu sagen hat :)
Zitat:(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
SEO ist immer individuell zugeschnitten, daher greift die Wiederrufspflicht IMHO nicht. Das ist aber eher ein Fall für einen Anwalt, als für ein Forum
Hi Snake!
Die gleichen Links wollte ich Dir auch gerade empfehlen. Danke Polli ;-))
In jedem Fall würde ich an Deiner Stelle den persönlichen Kontakt suchen, nachdem Du Dich "schlau gemacht" hast und höflich mitteilen, dass Ihr ja bereits tätig geworden seid und dadurch Kosten hattet.
Ich denke aber dass die auf jeden Fall die angefallenen Kosten bezahlen müssen. Aber eure Widerrufsbelehrung muss rechtlich Hand-und Fuss haben. Und ich denke das Recht besteht auf jeden Fall 14 Tage.
Dennoch, ich denke, wie gesagt die müssen Wertersatz leisten. Aber da müsst Ihr wohl oder übel einen Fachmann fragen.
Wir sind im Händlerbund, ich nehme an die arbeiten auch mit Dienstleistern und die sind m.E. Ihr Geld wert.
Wir sind ein Unternehmen, was sich auf SEO (Suchmaschinenoptimierung) spezialisiert hat. Natürlich wird bei uns über das Internet bestellt.
Normalerweise kommt eine Bestellung bei uns an und wir legen mit der Arbeit los. Wir sind ja ein Dienstleister.
Nun bekomme ich gestern eine Stornierungs-Mail mit Bezug auf das Fernabsatzgesetz und eben die 14 Tage Widerrufsrecht.
Wir sind für den Kunden ja aber schon tätig geworden. Haben also auch schon Geld investiert.
Wir können ja aber nicht bei Aufträgen 14 Tage mit der Bearbeitung warten, da wir erstens eine Bearbeitungszeit von 7-14 Tagen anbieten und zweitens weil auch ohne Angabe der Bearbeitungszeit der Kunde viel zu lange warten müsste.
Wie gehe ich denn (möglichst gesetzes konform) jetzt vor?