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17.05.2013

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Abzug für Frühstück wg. Hotelübernachtung
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Pausenapfel  17.10.11, 12:46, Beiträge: 356druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo Tippse30,
kannst Du mir etwas mehr zu den 1,57€ schreiben?
Bei uns werden auch die 4,80 € abgezogen.
Seit wann sind es 1,57€ und welchen Verweis kann ich nennen?
Danke & Grüßle
 
katzenalarm  11.10.11, 11:28, Beiträge: 1druckenzitierenLesezeichen setzen
also ich würde es auch so machen. wenn er bestätigt, dass es frühstück gab, dann müssen die 4,80 abgezogen werden, da er ja verpflegungsmehraufwand bekommt.

oder sehe ich das falsch?
 
Tippse30  30.07.10, 12:31, Beiträge: 252druckenzitierenLesezeichen setzen
Die 4,80 € gibt es nicht mehr. Es sind jetzt nur noch 1,57 €.
Und ohne Beleg geht bei uns gar nichts. Außerdem ist auf der Rechnung vom Hotel ersichtlich, ob das Frühstück komplett bezahlt werden muss oder nur die Pauschale. Du kannst dem Mitarbeiter ja nicht 4,80 € abziehen, wenn dass Frühstück z. B. nur 3,60 € gekostet hat. Und normalerweise braucht ihr ihm das Frühstück doch gar nicht abziehen, wenn der Kunde Hotel bezahlt hat. Abziehen musst Du das Frühstück doch nur, wenn die Firma die Hotelkosten trägt.

Lass Dir aufjedenfall die Rechnung zukommen. Sonst könnte es evtl. bei der Prüfung durch Finanzamt irgendwann zu Problemen kommen. Wenn dDu nämlich keine Rechnung hast, wie willst Du Belegen, dass er wirklich in einem Hotel übernachtet hat!!!!
 
akinci  29.07.10, 12:32, Beiträge: 68druckenzitierenLesezeichen setzen
ich habe zwar keinen Beleg für die ÜB, das ist richtig. Wiederum braucht man für den Abzug keinen Beleg. Den Verpflegungsmehraufwand von 12,- bekommt er ja. und die 4,80 muss ich ihm abziehen, da das Frühstück kein Verpflegungsmehr aufwand ist.

Mit dem Lohn werden bei uns die Pauschalen nicht berechnet. Denke ich jedenfalls so. sonst müsste ich diesen Punkt bei der BUchhatlung ansprechen.
 
Tippse30  29.07.10, 12:12, Beiträge: 252druckenzitierenLesezeichen setzen
Wenn Du keine Rechnung vorliegen hast, warum willst Du dann das Frühstück abziehen? Brauchst Du keinen Beleg für die Buchhaltung?

Wir handhaben dass folgendermaßen:

Die Rechnung wird komplett ausbezahlt (Reisekostenabrechnung).
Das Frühstück wird beim Lohn abgezogen. Steht der Betrag fürs Frühstück auf der Rechnung, wird der Gesamtbetrag beim Lohnabgezogen. Ansonsten nur die Pauschale von 1,57 € (neu). Dasselbe gilt fürs Mittag-/Abendessen (neue Pauschale 2,80 €)
 
akinci  29.07.10, 11:24, Beiträge: 68druckenzitierenLesezeichen setzen
bin am hin und her grübeln...

ein MA hat im Hotel übernachtet. Die Hotelrechnung hat unser KD bezahlt. ich mache gerade die Spesenabrechnung für unseren MA.

Sehe ich das richtigt, dass ich Abzug für Frühst. (die 4,80 €) trotzdem abziehe? obwohl wir die Hotelrechnung nicht bezahlt haben.

Also er bekommt für den Tag eine Tagespauschale (12,-) und davon sozusagen ziehe ich 4,80 pauschal ab.

Ich muss dazu sagen, dass ich die Rechnung und die genaue Frühstückssumme nicht kenne, Da die Rechnung vom Hotel direkt an unseren Kunden ging.


seht ihr das auch so?
 
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