Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
viele halten eine Einzugsermächtigung und einen Abbuchungsauftrag für ein und dasselbe.
Eine Einzugsermächtigung wird für die einziehende Firma ausgestellt, einen Abbuchungsauftrag für die einziehende Bank.
Ich würde Dir empfehlen in dem Schreiben auf den "kleinen" Unterschied hinzuweisen und nochmals die Vorteile eines Abbuchungsauftrages, der ja auch vertraglich vereinbart wurde, hinweisen:
z.B.
- keine Festlegung auf einen bestimmten Betrag wie beim
Dauerauftrag
- Schutz vor Fristversäumnissen;
- keine Terminüberwachung erforderlich
- keine Mahngebühren wegen zu später Zahlung
- Kontrolle, weil Belastung als Buchungszeile auf Kontoauszug
erscheint
- keine Bankgebühren für Lastschriftrückgaben
verstehe ich es richtig, dass ihr vom Konto des Kunden einen Betrag für Leistung oder Lieferung einziehen wollt ?
Dann sagt es schon das Wort. Einzugsermächtigung heißt, dass der Kunde euch ermächtigt, von seinem Konto den vereinbarten Betrag (Rechnungsbetrag) einzuziehen.
Oder meinst Du mit "Abbuchungsauftrag für Lasttschriften" etwas anderes ?
Unsere Kunden bekommen neustens zum Vertrag immer einen Abbuchungsauftrag für Lasttschriften mit. Jedoch bekamen wir jetzt vom Kunden einen Brief mit Einzugsermächtigung zurück. Wie kann ich denen einen netten fordernden Brief schreiben, dass sie bitte den Abbuchungsauftrag ausfüllen sollen, da es vertraglich geregelt ist?!