Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Info! Bin damit bestätigt, dass es also nicht zwingend erforderlich ist. (Die AGBs sind auch bei uns Bestandteil bei Vertragsabschluss.)
Das Witzigste ist nur: Wir haben seit einiger Zeit Firmenpapier mit den vorgedruckten AGBs auf der Rückseite. Ein Druckauftrag aus unserem CRM-System zur Rechnungsstellung ist aber firmenweit mit doppelseitiger Druckausgabe voreingestellt, weshalb das "neue" Papier nun nicht verwendet wird... Daher rührte meine Frage, die Du mir beantwortet hast :-)
Grüßle,
Krümelchen71
Wenn die AGB Bestandteil des Vertrags sein sollen aufgrund dessen die Rechnung geschrieben wird, müssen die AGB schon bei Vertragsschluss mit einbezogen werden, nicht erst bei Rechnungsstellung. Wenn Sie also bereits Bestandteil des Vertrags sind, ist es überflüssig, sie noch einmal mit der Rechnung mit zu schicken. Wie macht Ihr das denn?
ich hoffe, es kann mir jemand helfen!
Gibt es eine offizielle Regelung (z.B. per DIN), dass die AGBs bei Rechnungen auf der Rückseite aufgedruckt sein müssen? Könnte auch ein 2. Blatt mitgeschickt werden? Oder sogar nur den Hinweis, wo im Internet auf unserer Firmenseite die AGBs nachlesbar sind? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Hinweise drüber, wo AGBs erscheinen müssen?
Wär Euch echt dankbar!
Grüßle aus dem Schwabenländle,