Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
Stimmt, die Bezeichnung "Vorstand" o. ä. ist kein Bestandteil des Namens und wird daher nur in der Adresse erwähnt, jedoch nicht als Anrede.
Zitat:Original geschrieben von HeidiSK
...Wenn der Name zuerst steht und dann die Firma, macht man den Brief normalerweise nicht aus, sondern legt ihn dem Vorstand verschlossen vor. Bei uns ist das aber meistens so, dass eine Vereinbarung mit den Vorzimmern besteht, dass jeder Brief geöffent wird (außer es steht ausdrücklich persönlich oder vertraulich drauf)...
Dazu bedarf es keiner Vereinbarung. Siehe hier: http://www.sekretaria.de
--> Soll heißen, dass du dich nicht strafbar machst, wenn du Briefe öffnest, wo der Name zuerst genannt wird.
@ Mimmu: Willkommen im Forum!
Ich hätte es in der Adresse ähnlich formuliert, nur kürzer: Vorstandsmitglied. ;-)
Hallo, ich arbeite bei einer Bank, deshalb kann ich mal aus meiner Erfahrung berichten:
Grundsätzlich gehen alle Anschreiben, bei denen Vorstand drauf steht, an die Vorzimmer der entsprechenden Vorstände.
Wenn der Name zuerst steht und dann die Firma, macht man den Brief normalerweise nicht aus, sondern legt ihn dem Vorstand verschlossen vor. Bei uns ist das aber meistens so, dass eine Vereinbarung mit den Vorzimmern besteht, dass jeder Brief geöffent wird (außer es steht ausdrücklich persönlich oder vertraulich drauf).
Grundsätzlich wird aber eigentlich nur Werbund aussortiert, Einladungen werden dem Vorstand normalerweise vorgelegt mit der Frage, ob er teilnehmen will oder nicht.
Also eigentlich sollte es somit nicht soviel ausmachen, ob erst die Firma oder erst der Name steht.
Wie Etoblau schon geschrieben hat: Vorstand (ob Vorsitzender oder nicht ist egal) ist nur eine Berufsbezeichnung und kein Titel und wird somit nicht in der Anrede aufgeführt.
Danke für deinen Vorschlag.
ich habe es jetzt so gemacht.
Firma
Herrn XXX YYY
Mitglied des Vorstandes oder Vorsitzender des Vorstandes
Straße
Postleitzahl Ort
Vorstandsvoritzender ist kein Titel und gilt somit nicht als Namensbestandteil.
Mein Vorschlag:
Herrn xxx yyy
- Vorstandsvorsitzender -
Firma
Anschrift
Anrede: Sehr geehrter Herr xxx yyy,
Ich empfinde alles andere als höchst schwülstig und unzeitgemäß.
ich würde mich über eine Hilfe von Euch sehr freuen. Ich muss gerade Briefe (Einladungen) an Vorstandsvorsitzende von Banken schreiben. Wie lautet nochmal die richtige Adressenbezeichnung im Brief, z.B. wollte ich schreiben im Adressenfeld
An den Vorstandsvorsitzenden XXX
der Bank XXX
dann die Anschrift. In der Briefanrede wollte ich schreiben
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender XXX oder lieber Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzende XXX