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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Das Zwischenzeugnis entspricht vom Inhalt her dem Endzeugnis
mit dem Unterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis
noch fortbesteht. Es ist auf Wunsch des Mitarbeiters dann zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das besteht nach gegenwärtiger Rechtsprechung in folgenden Situationen: - wenn der Arbeitgeber die Kündigung in Aussicht stellt - wenn der Mitarbeiter die Stelle wechselt - wenn im Arbeitsbereich Änderungen wie Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten vorgenommen werden - bei Insolvenz - bei Bewerbungen - bei Fort- und Weiterbildung - bei einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst) - zur Vorlage bei Gerichten, Behörden - für Kreditanträge - bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB Erstellt am: 28.08.2008 12:08, Letzte Änderung: 28.08.2008 12:41 |
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