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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Das Telemediengesetz hilft nicht weiter
Das Telemediengesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste – also auch des Internets. Dabei legt es explizit fest, dass Ihr Betrieb lediglich für seine eigenen Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Keine Aussagen macht es hingegen zu Hyperlinks. Der Disclaimer sollte gut sichtbar sein
Allerdings brauchen Sie jetzt nicht aus Angst vor einer möglichen Klage alle Links von Ihrer Webseite entfernen. In den meisten Fällen können Sie sich mit einem Disclaimer tatsächlich zuverlässig von derartigen "fremden" Inhalten distanzieren. Wichtig ist hierbei lediglich, dass der Disclaimer gut sichtbar auf Ihrer Webseite untergebracht ist, z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die über Ihre Startseite leicht ansteuerbar sein sollten. So könnte Ihr Disclaimer aussehenSie haben noch keinen Disclaimer auf Ihrer Firmenwebseite? Mit folgender Musterformulierung sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite: "Für Links auf Internetseiten Dritter, auf die durch Hyperlinks und Frames verwiesen wird, trägt allein der jeweilige Dritte die Verantwortung. Der Betreiber dieser Plattform hat keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der verlinkten Seiten und übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Aktualität, Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit dieser Webseiten." "Framen" Sie auf Ihrer Firmenwebseite?Das sogenannte "Framing" macht es möglich, fremde Webseiten-Inhalte innerhalb eines Rahmens so auf der eigenen Homepage einzubinden, dass die Verlinkung auf den ersten oder zweiten Blick nicht mehr als solche ersichtlich ist. Vor allem wenn Sie Angebote von Kooperationspartnern auf diese Weise einbinden, überschreiten Sie schnell die Grenzen der Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzung. Schließlich erscheinen die Produkte und Dienstleistungen des anderen Unternehmens "geframt" im Design Ihrer eigenen Firma. Überprüfen Sie Ihren Disclaimer regelmäßigDisclaimer sind eine sinnvolle Ergänzung und dienen der rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens. Gleichwohl sind sie aber kein "Freibrief". Überprüfen Sie daher die Hyperlinks auf Ihrer Firmenwebseite in regelmäßigen Abständen auf mögliche rechtswidrige Veränderungen und holen Sie sich von Kooperations- oder Partnerunternehmen eine Einverständniserklärung für die Verlinkung ein. Premium-Tools zum Thema
Erstellt am: 26.02.2010 07:14, Letzte Änderung: 05.04.2010 14:53 |
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