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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Einer Kündigung - ausgenommen der fristlosen - sollte in der Regel ein Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter voraus gehen. Dabei muss der Personalverantwortliche versuchen, das Problem zu lösen. Ist er hiermit erfolglos, sollte eine schriftliche Abmahnung folgen. Vor der Kündigung sollte auch immer eine Versetzung als Alternative geprüft werden. Das bedeutet: Der Mitarbeiter muss sein Fehlverhalten eindeutig erkennen und die Chance zur Änderung haben, bevor ihm gekündigt werden kann. Auszubildende, Schwangere und Betriebsratsmitglieder schützt das Gesetz in besonderem Maße. Bei schweren Vergehen, beispielsweise bei Diebstahl oder Gewaltanwendung, ist eine fristlose Kündigung möglich. Nähere Informationen gibt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Premium-Tools zum Thema
Beiträge zum ThemaErstellt am: 13.06.2008 10:08 |
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