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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Büromaterial sind Verbrauchsgüter die bei der täglichen Büroarbeit anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Drucker- bzw. Kopierpapier, Tinte bzw. Toner, Stifte, Lineale, Radiergummis etc. Auch Büromaterialen, die nicht zu den Verbrauchsgütern gehören, können als solche bestellt und steuerlich geltend gemacht werden. Diese dürfen jedoch einen Wert von 60 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) nicht übersteigen. Das heißt: Auch Locher, Ordner, Taschenrechner und sogar Kleinmöbel können mit zu den Büromaterialien gezählt werden. Die Anschaffung von Büromaterial erfolgt in der Regel als Sammelbestellung, ein- oder zweimal pro Monat. Erstellt am: 13.06.2008 09:45 |
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