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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Bei Geschäftsessen sind die Bewirtungskosten für die Geschäftspartner zu 70 Prozent absetzbar. Enthalten sind dabei auch Aufwendungen für Garderobe oder Zigaretten. Das Essen muss in einem Restaurant stattfinden, häusliche Einladungen kann man nicht geltend machen. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um einen Geschäftspartner handelt und nicht um einen Mitarbeiter. Als Geschäftspartner zählt jeder, mit dem das Unternehmen in einer bestehenden Geschäftsbeziehung steht oder mit dem es eine solche plant. Ob sie schließlich tatsächlich zustande kommt, spielt dabei keine Rolle. Auf dem Bewirtungsbeleg müssen die einzelnen Gäste namentlich aufgelistet sein und der Grund des Geschäftsessens angegeben werden. Der Beleg selbst muss maschinell erstellt sein, ein Rechnungsdatum und eine Rechnungsnummer aufweisen sowie die vollständige Anschrift und die USt-IdNr. der Gaststätte enthalten. Die einzelnen Speisen und Getränken müssen separat aufgeführt sein. Auch die Nettosumme, der gültige Mehrwertsteuersatz sowie der konkrete Mehrwertsteuerbetrag dürfen nicht fehlen. Schließlich muss der Gastgeber alle Angaben handschriftlich unterzeichnen. Premium-Tools zum Thema
Beiträge zum ThemaErstellt am: 13.06.2008 09:42, Letzte Änderung: 18.06.2008 12:30 |
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