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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Der Betriebsrat besteht aus Mitarbeitern eines Unternehmens und vertritt die Arbeitnehmerinteressen innerhalb einer Firma. Betriebsratsfähig ist ein Unternehmen, wenn es über mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter verfügt. Von diesen sind drei wählbar. Als wahlberechtigt gelten alle Angestellten, die am Tag der Betriebsratswahl in der Firma beschäftigt und mindestens 18 Jahre alt sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Mitarbeiter Vollzeitbeschäftigte, Auszubildende, Zeitarbeitskräfte, Heimarbeiter oder regelmäßige Aushilfen sind.
Die Initiative zur Bildung eines Betriebsrates muss von den Arbeitnehmern ausgehen. Erstellt am: 13.06.2008 09:39, Letzte Änderung: 30.06.2008 14:03 |
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