Ihr Chef sucht neue Mitarbeiter?
Eine Auswahl passender Stellenmärke finden Sie hier – kostenlos:

» sekretaria Media-Atlas




Haufe-Akademie

Bis zu 20% Rabatt
für Premium-Nutzer! Noch keiner? Werden Sie einer:
» jetzt kostenlos testen


profirma Newsletter



Auszeichnung

Umfrage

Wie häufig finden bei Ihnen im Unternehmen Mitarbeiterversammlungen statt?





Gewinner- und Verlierersprache (4)

Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.

» zum Quiz

daily vokabelmail
24.05.2012

Your phrase today:

That smells fishy to me.

Do you know what it means?

meaning



Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar.

Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition.

Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden.

Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de.

Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.

Suche nach Anfangsbuchstabe

 
Suche nach Schlagwort
Schlagwort


 
Mitarbeiter haben laut § 630 BGB und § 109 GeWO (für Auszubildende entsprechend § 8 BBiG) ein Anrecht auf ein aussagekräftiges, wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss maschinenschriftlich verfasst werden und im deutschsprachigen Raum in deutscher Sprache formuliert sein. Es darf nicht in elektronischer Form erteilt werden, sondern muss auf Geschäftsbriefpapier gedruckt sein. Inhaltlich sind beim einfachen Zeugnis Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit verpflichtend, beim qualifizierten Zeugnis zusätzlich Informationen zur Leistung und zum Verhalten des Mitarbeiters. Für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gibt es keine besondere Verjährungsfrist, daher richtet sich diese nach der regelmäßigen Verjährungsfrist entsprechend § 195 BGB und beträgt damit drei Jahre.

Premium-Tools zum Thema

Zeugnis Sekretärin Geschäftsführung (gut)Zeugnis Sekretärin Geschäftsführung (gut)
Größe:  22.32 kbyte

Zeugnis Assistentin Geschäftsleitung (gut)Zeugnis Assistentin Geschäftsleitung (gut)
Größe:  20.83 kbyte

Zeugnis Fremdsprachenkorrespondentin (gut) Zeugnis Fremdsprachenkorrespondentin (gut)
Größe:  18.83 kbyte

Zeugnis Sekretärin (gut bis sehr gut)Zeugnis Sekretärin (gut bis sehr gut)
Größe:  27.92 kbyte

Zeugnis Sekretärin Direktion (sehr gut)Zeugnis Sekretärin Direktion (sehr gut)
Größe:  22.04 kbyte

Inhalt des Arbeitszeugnisses (Checkliste)Inhalt des Arbeitszeugnisses (Checkliste)
Größe:  33.89 kbyte

Inhaltsbestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (Checkliste)Inhaltsbestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (Checkliste)
Größe:  30.92 kbyte

Formen des Arbeitszeugnisses (Checkliste)Formen des Arbeitszeugnisses (Checkliste)
Größe:  22.97 kbyte

Checkliste: Wie Sie ein Musterzeugnis anpassenCheckliste: Wie Sie ein Musterzeugnis anpassen
Größe:  24.17 kbyte

Bewertung und Beurteilung von Zeugnissen (Checkliste)Bewertung und Beurteilung von Zeugnissen (Checkliste)
Größe:  26.55 kbyte

MusterarbeitszeugnisseMusterarbeitszeugnisse
Größe:  104.50 kbyte

Beiträge zum Thema

» Das Arbeitszeugnis

» Zwischenzeugnis: der Wegweiser für Ihr Endzeugnis

Erstellt am: 13.06.2008 09:35, Letzte Änderung: 28.08.2008 12:56