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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Die Organisation einer Veranstaltung gliedert sich in die Planungs-, die Organisations-, die Durchführungs- und die Nachbereitungsphase. Folgende Aufgaben fallen bei den jeweiligen Schritten an:
1. Planungsphase: Anlass, Zeit, Ort, Teilnehmerkreis und Ablauf der Veranstaltung festlegen, Kosten kalkulieren, Budget beantragen 2. Organisationsphase: Einladungen gestalten, formulieren und inklusive der Agenda versenden, Zu- und Absagen erfassen, technische Hilfsmittel beschaffen (mieten/leasen/kaufen), Mitwirkende für das Rahmenprogramm (Moderator, Künstler, Referenten etc.) buchen, Catering ordern, ständige Kostenkontrolle 3. Durchführungsphase: eine ausreichende Anzahl an Ansprechpartnern sollten rechtzeitig vor der Veranstaltung eintreffen und verfügbar sein (Gäste- und Teilnehmerbetreuung), Koordination aller Beteiligten, Notfallplan für eventuelle personelle oder technische Ausfälle muss griffbereit sein 4. Nachbereitungsphase: Teilnehmerfeedback einholen und auswerten, Kostenkontrolle (Hat das Budget ausgereicht?) Premium-Tools zum Thema
Beiträge zum ThemaErstellt am: 13.06.2008 10:22, Letzte Änderung: 13.06.2008 10:26 Ein Vertrag bildet eine bindende Rechtsgrundlage für eine Geschäftsbeziehung - entweder zwischen zwei Firmen oder zwischen einer Firma und einem Endkunden (Privatperson). Er regelt die Bedingungen für den Kauf eines Produktes oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Bestandteile sind unter anderem die gegenseitigen Leistungsbeschreibungen der Vertragspartner, entstehende Konsequenzen bei Nichterfüllung, die Kündigungsfristen und -bedingungen, Zahlungs- und Lieferungsvereinbarungen sowie gegebenenfalls Erklärungen zum Datenschutz. Bei Verträgen zwischen Unternehmen (zum Beispiel mit Lieferanten) gehen häufig Vertragsverhandlungen voraus. Premium-Tools zum Thema
Erstellt am: 13.06.2008 10:24, Letzte Änderung: 15.03.2011 08:52 Das vorläufige Zeugnis ist eigentlich ein Endzeugnis, das wegen der
noch bevorstehenden Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausdrücklich als "vorläufiges Zeugnis" erteilt wird und es dem Mitarbeiter bereits während der Kündigungsfrist ermöglicht, sich zu bewerben. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses wird es gegen das Endzeugnis ausgetauscht.
Erstellt am: 28.08.2008 12:11, Letzte Änderung: 28.08.2008 12:42 |
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