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GlossarDie wichtigsten Begriffe rund um das Thema Büromanagement finden Sie in unserem sekretaria Glossar. Von A wie Ablage bis Z wie Zeitmanagement erhalten Sie pro Begriff eine ausführliche und hilfreiche Definition. Und das Beste: Sie können mitmachen und uns Ihre eigenen Stichwörter zusenden. Fehlt Ihnen ein wichtiger Sekretariats-Begriff oder möchten Sie unser Glossar ergänzen? Dann schicken Sie uns eine Email mit Ihrem gesuchten Schlagwort oder Ihre Erläuterung an: redaktion@sekretaria.de. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Beim Zeitmanagement geht es darum, die zur Verfügung stehenden Zeitressourcen optimal zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss man lernen, Prioritäten zu setzen und Wichtiges von weniger Wichtigem oder gar Unwichtigem zu unterscheiden - gemäß dem Pareto-Prinzip, nach dem man in 20 Prozent der verfügbaren Zeit 80 Prozent seiner Aufgaben bewältigen kann.
Zwei bewährte Methoden des Zeitmanagement sind 1. das Eisenhower-Prinzip, das alle anstehenden Aufgaben auf ihre Dringlichkeit und ihre Wichtigkeit hin überprüft sowie 2. die ABC-Analyse. Sie untergliedert Aufgaben in "hohe Priorität" (A), "mittlere Priorität" (B) und "geringe Priorität" (C). Erstellt am: 13.06.2008 10:24 Die Buchung eines Zugtickets kann man mit einem Reisebuch der Deutschen Bahn, per Telefon oder im Internet vornehmen. Aufgrund spezieller Tarife gilt hier das Motto: Je zeitiger man bucht, desto günstiger fährt man. Mit dem Dauerspezial der Bahn kann man schon ab 29 Euro pro Person in der 2. Klasse des ICEs durch Deutschland fahren. Die Sparpreise 25 und 50 reduzieren den Standardpreis um 25 bzw. 50 Prozent. Darüber hinaus gibt es BahnCards für die erste und für die zweite Klasse, mit denen man - je nach BahnCard-Typ - ebenfalls um 25 bzw. 50 Prozent Rabatt auf den regulären Fahrpreis erhält. Mit der Mobility BahnCard 100 fährt man sogar kostenlos durch Deutschland. Vor allem bei längeren Strecken ist stets eine Sitzplatzreservierung empfehlenswert. Beiträge zum ThemaErstellt am: 13.06.2008 10:25, Letzte Änderung: 15.03.2011 08:56 Es gibt zwei Zeugnisarten: das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeiszeugnis. Auch das Zwischenzeugnis und das Ausbildungszeugnis fallen unter den Begriff des Arbeitszeugnisses.
Vom Arbeitszeugnis zu unterscheiden ist die für das Arbeitsamt
ausgestellte Arbeitsbescheinigung. Diese Arbeitsbescheinigung ist kein Arbeitszeugnis.
Erstellt am: 28.08.2008 10:50, Letzte Änderung: 15.03.2011 09:37 Das Zwischenzeugnis entspricht vom Inhalt her dem Endzeugnis
mit dem Unterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis
noch fortbesteht. Es ist auf Wunsch des Mitarbeiters dann zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das besteht nach gegenwärtiger Rechtsprechung in folgenden Situationen: - wenn der Arbeitgeber die Kündigung in Aussicht stellt - wenn der Mitarbeiter die Stelle wechselt - wenn im Arbeitsbereich Änderungen wie Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten vorgenommen werden - bei Insolvenz - bei Bewerbungen - bei Fort- und Weiterbildung - bei einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst) - zur Vorlage bei Gerichten, Behörden - für Kreditanträge - bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB Erstellt am: 28.08.2008 12:08, Letzte Änderung: 28.08.2008 12:41 |
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