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Out of Office: Effektive Assistenz für den virtuellen Chef Stuttgart
12.-13.09.2013 |
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DIN 5008Von A wie Abkürzung bis Z wie Zeitangaben - in unserem DIN 5008-Lexikon finden Sie alle relevanten Korrespondenz-Stichworte von A-Z. Damit gestalten Sie Ihre Geschäftsbriefe mit Sicherheit DIN-gerecht! Über die alphabetische Sortierung kommen Sie mit einem Mausklick zur richtigen Information. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Bei innerbetrieblichen Schreiben sollten Sie im Verteilervermerk darauf hinweisen, wer eine Kopie des Schreibens erhält. Der Vermerk steht mit einem Abstand von einer Zeile unterhalb des Anlagevermerks. Ist nicht genügend Platz unterhalb des Anlagevermerks vorhanden, können Sie den Verteilervermerk auch rechts neben die Grußformel schreiben. Die Leerzeilen sind im folgenden Beispiel durch das Symbol › gekennzeichnet:
Freundliche Grüße › Gerhard Schreier › Anlagen Prospekt Preisliste › Verteiler Doris Hölscher Lars Riedel Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 18.04.2008 15:03 Im Geschäftsleben ist es heute ganz besonders wichtig, jederzeit handlungsfähig zu bleiben. Das gilt auch bei Abwesenheit oder Krankheit wichtiger Führungskräfte. Sorgen Sie daher in Ihrem Unternehmen rechtzeitig dafür, dass Sie sich in wichtigen Angelegenheiten vertreten lassen können: Durch eine schriftliche Vollmacht können Sie Personen oder auch Gesellschaften beauftragen, Handlungen oder Rechtsgeschäfte in Ihrem Auftrag durchzuführen. Eine Vollmacht ist ein verbindliches Dokument mit eindeutig geregelten rechtlichen Konsequenzen: • Sie gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit, sich gegenüber Geschäftspartnern, Behörden oder Privatpersonen zu legitimieren. • Die Handlungen und Geschäfte des Bevollmächtigten haben unmittelbare rechtliche Wirkungen, die für den Vollmachtgeber bindend sind. Eine Vollmacht sollte folgende Elemente enthalten: • Die Bezeichnung "Vollmacht" • Angaben zum Bevollmächtigten: Vorname und Name, Wohnort, Straße und Hausnummer • Angaben zum Vollmachtgeber • Detaillierte Beschreibung der Vollmacht • Zeitliche Gültigkeit der Vollmacht • Ort und Datum der Ausstellung • Unterschrift des Vollmachtgebers Man unterscheidet vier verschiedene Formen einer Vollmacht, die unterschiedliche rechtliche Reichweiten und Konsequenzen haben: Einzelvollmacht Sie bevollmächtigt den Vertreter für ein einzelnes Rechtsgeschäft. Sie muss nicht widerrufen werden, da Sie automatisch erlischt, wenn das Rechtsgeschäft erfüllt ist. Gattungsvollmacht In dieser Vollmacht werden Vertragsarten beschrieben, die der Bevollmächtigte abschließen darf. Diese standardisierte Vollmachtsform wurde entwickelt, um eine Vielzahl von Einzelvollmachten zu vermeiden. Der Bevollmächtigte darf etwa alle Kauf- oder Mietverträge abschließen, ohne jeweils eine neue Vollmacht vorzulegen. Handlungsvollmacht Diese Vollmacht legitimiert den Vertreter, bis auf klar definierte Ausnahmen alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die in einer Firma entstehen. Ausgenommen sind nur Grundstücksgeschäfte, Wechselverbindlichkeiten, Darlehnsgeschäfte und Prozessführung. Generalvollmacht Sie ist die umfassendste Vollmachtsform. Sie legitimiert den Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber in allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Vollmachten Planen und dokumentieren Sie alle Vollmachten sehr sorgfältig, damit Sie jederzeit den Überblick behalten. Nicht alle Vollmachten enden automatisch. Einige spezielle Vollmachten müssen notariell beglaubigt werden. Für andere Vollmachten - etwa die Prokura für eine Führungskraft - ist der Eintrag in das Handelsregister vorgeschrieben. Lassen Sie sich in wichtigen und schwierigen Fällen unbedingt von einem versierten Anwalt beraten, wie Sie eine rechtswirksame Vollmacht ausstellen. Rechtlicher Hinweis: Vollmachten müssen grundsätzlich in der Weise widerrufen werden, in der sie erteilt wurden. Gegebenenfalls ist der Widerruf auch gegenüber Dritten, also den Geschäftspartnern, zu erklären. Wurde die Vollmachtserklärung durch öffentliche Bekanntmachung erteilt, ist der Widerruf ebenfalls im Wege der öffentlichen Bekanntmachung vorzunehmen. Eine schriftlich erteilte Vollmacht kann nur schriftlich widerrufen werden. Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 14.10.2009 11:35 |
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