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Out of Office: Effektive Assistenz für den virtuellen Chef Stuttgart
12.-13.09.2013 |
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DIN 5008Von A wie Abkürzung bis Z wie Zeitangaben - in unserem DIN 5008-Lexikon finden Sie alle relevanten Korrespondenz-Stichworte von A-Z. Damit gestalten Sie Ihre Geschäftsbriefe mit Sicherheit DIN-gerecht! Über die alphabetische Sortierung kommen Sie mit einem Mausklick zur richtigen Information. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Das Telefax ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Der besondere Vorteil liegt im schnellen und kostengünstigen Versand. Nach Berechnungen von
Experten können heute schon über 80 % der gesamten Geschäfts-Korrespondenz per Fax erledigt werden. Diese Unterlagen dürfen Sie bedenkenlos faxen: - Aktien-Kaufaufträge - Anfragen - Angebote - Auftragsbestätigungen - Bestellungen - Einsprüche gegen Bußgeldbescheide - Einsprüche gegen Steuerbescheide Verzichten Sie auf unnötige Grafiken und gerasterte Schriften, weil die Übertragungsdauer unnötig verlängert wird. Dies bedeutet zusätzliche Kosten. Wenn Sie den Zugang Ihres Schreibens beweisen müssen, ist der Faxversand nicht sinnvoll. Nutzen Sie dann das Einschreiben mit Rückschein. So könnte ein Faxformular aussehen: paul schenk & partner beratung - text - coaching - training am rheinufer 36 - 40625 düsseldorf F A X für Jörg Hansen Ihr Ansprechpartner: Frau Klein 0228 3544-67 Telefon: 0211 2147- 35 Telefax: 0211 2147-36 Datum: 12. Juni 20XX Dieses Fax besteht aus 3 Seiten Telefax: Verwenden Sie auch für den Telefaxversand Ihren Briefbogen. Entwickeln Sie ein Faxformular, dass alle wichtigen Angaben wie Absender, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, Email-Adresse, Ansprechpartner, Datum und Anzahl der gefaxten Seiten enthält. Rechtlicher Hinweis: Die Übersendung von Faxen an Gerichte und Behörden wird nur zur Fristwahrung akzeptiert, wenn das Originalschriftstück, also der Antrag oder der Rechtsbehelf unverzüglich nachgereicht wird. Faxmailings sind nur dann zulässig, wenn der Kunde oder Interessent seine Einwilligung erteilt hat. Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 22.07.2009 17:25 Nach der aktuellen DIN 5008 entfallen die alten Regeln für Telefon- und Telefaxnummern, d. h. sie werden nicht mehr zweistellig gegliedert und die Vorwahl wird nicht mehr eingeklammert. Fortan wird lediglich die Vorwahl von der restlichen Nummer durch eine Leerstelle getrennt. Die Durchwahlnummern von Nebenstellen werden durch einen Bindestrich gekennzeichnet: 0231 27487-03. In der Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Geschäftspartnern wird die Vorwahl für Deutschland durch "+49" gekennzeichnet. Die "0" der Vorwahl entfällt ebenso wie die Klammer: Telefon: +49 30 2701224-4. Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 18.04.2008 14:49 Beiträge zum ThemaErstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 28.08.2011 21:24 Ebenso wie der Betreff fasst auch der Teilbetreff den Inhalt eines Schreibens zusammen. Während sich allerdings der Betreff auf den gesamten Inhalt des Geschäftsbriefs bezieht, hat der Teilbetreff nur einen Briefteil zum Inhalt. Den Teilbetreff sollten Sie daher nur dann einsetzen, wenn Ihr Schreiben länger und unübersichtlich ist. Dann aber bietet er Ihnen eine gute Gelegenheit, dem Leser das Verständnis des Briefs zu erleichtern. Der Teilbetreff beginnt ebenso wie der Betreff an der Fluchtlinie, also linksbündig. Auch ihn können Sie durch Fettschrift und/oder eine andere Schriftfarbe hervorheben – dies sollten Sie auch unbedingt tun, damit der Teilbetreff als solcher überhaupt erkannt wird. Im Unterschied zum Betreff endet der Teilbetreff mit einem Schlusspunkt. Auch folgen nach einem Teilbetreff keine Leerzeilen. Vielmehr wird der Brieftext unmittelbar an den Teilbetreff angeschlossen. Erstellt am: 07.10.2011 14:56, Letzte Änderung: 10.10.2011 09:16 Laut DIN 5008 handelt es sich bei einer Tabelle um eine spezielle Darstellung von Informationen. Dabei werden Daten in Zeilen und Spalten angeordnet, die Felder bilden. Eine Überschrift, eine Vorspalte und ein Tabellenkopf sind laut DIN 5008 Bestandteil der Tabelle, wobei die Überschrift in den Tabellenkopf integriert sein oder auch ganz entfallen darf, wenn der vorhergehende Text den Inhalt der Tabelle bereits erläutert. Auf der Seite sollte die Tabelle innerhalb der Seitenränder stehen, das gilt auch für einen eventuell vorhandenen Rahmen. Reicht der Platz nicht aus und bricht die Tabelle auf die Folgeseite um, müssen Sie die Kopfzeile der Tabelle auf der zweiten Seite wiederholen. Zentrieren Sie die Tabelle auf der Seite. Vom vorhergehenden und nachfolgenden Text sollten Sie mindestens eine Zeile Abstand halten. Kopfzeile und VorspalteFeste Bestandteile einer Tabelle sind die Kopfzeile und die Vorspalte.
In die Kopfzeile schreiben Sie die Bezeichnungen aller Spalten und – sofern notwendig – eine Kopfbezeichnung. Die Vorspalte nimmt alle Zeilenbezeichnungen und gegebenenfalls die Vorspaltenbezeichnung auf. Nutzen Sie senkreche und waagerechte Trennungslinien, um den Tabellenkopf weiter zu unterteilen und so Zusammenhänge deutlich zu machen. In der Regel kommen dabei Trennlinien von gleicher Breite zum Einsatz. Die Spaltenbeschriftung setzen Sie zentriert. In der Vorspalte hingegen beschriften Sie linksbündig. Wenn Sie eine statische Tabelle bearbeiten, nehmen Sie die Einheiten in die Spaltenbezeichnung auf. Zeitangaben setzen Sie laut DIN 5008 im Tabellenkopf von links nach rechts und in der Vorspalte von oben nach unten. FelderNutzen Sie senkrechte und waagerechte Linien auch dazu, die Tabelle selbst zu untergliedern. Allerdings sollten Sie laut DIN 5008 waagerechte Linien nur dann einsetzen, wenn Sie eine Summenzeile einrichten oder eine Gruppierung vornehmen. Wenn es Ihnen darum geht, die Lesbarkeit der Tabelle zu erhöhen, schlägt die DIN 5008 vor, statt waagerechter Linien besser andere Formatierungsmöglichkeiten zu nutzen, z. B. Schattierungen. Bei der Beschriftung der Felder müssen Sie einen Abstand von mindestens 1 mm von der senkrechten Linie lassen. Oben und unten soll laut DIN 5008 zwischen der Feldbegrenzung und dem Text jeweils ein gleichmäßiger Zeilenabstand festgelegt werden. Enthält das Feld einen Text, so richten Sie ihn linksbündig aus, enthält es Zahlen, nutzen Sie die rechtsbündige Ausrichtung. Eine Ausnahme stellen aber die Dezimalzahlen dar, die Sie am Komma ausrichten. Achten Sie darauf, dass Sie eine gut lesbare Schriftart wählen – das sind in der Regel die serifenlosen Schriften. Erstellt am: 01.04.2012 20:11, Letzte Änderung: 15.04.2012 21:41 |
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