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Die GF-Assistenz
Köln 18.-19.07.2013 |
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DIN 5008Von A wie Abkürzung bis Z wie Zeitangaben - in unserem DIN 5008-Lexikon finden Sie alle relevanten Korrespondenz-Stichworte von A-Z. Damit gestalten Sie Ihre Geschäftsbriefe mit Sicherheit DIN-gerecht! Über die alphabetische Sortierung kommen Sie mit einem Mausklick zur richtigen Information. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort Hausnummern schreiben Sie selbstverständlich hinter die Straßenbezeichnung und setzen dabei einen Leerschritt. Wenn die Hausnummer zusammengesetzt ist, z. B. Berliner Straße 20–22, gehört zwischen die beiden Zahlen entweder ein "bis"-Zeichen (langer Strich) oder aber ein Schrägstrich (z. B. Berliner Straße 20/22). Folgt auf die Hausnummer noch ein Zusatz, z. B. Berliner Straße 20 A, so müssen Sie zwischen Zahl und Buchstaben einen Leerschritt setzen. Sie können aber wählen, ob Sie den Buchstaben groß- oder kleinschreiben wollen. Weitere Adresszusätze, z. B. 3. Stock oder App. 143, schreiben Sie – abgetrennt mit zwei Schrägstrichen – hinter die Angabe von Straße und Hausnummer: Berliner Straße 20 A // App. 143. Vor und nach den Schrägstrichen müssen Sie Leerschritte setzen. Erstellt am: 20.02.2012 08:28 |
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