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daily vokabelmail
24.05.2012

Your phrase today:

That smells fishy to me.

Do you know what it means?

meaning



DIN 5008

Von A wie Abkürzung bis Z wie Zeitangaben - in unserem DIN 5008-Lexikon finden Sie alle relevanten Korrespondenz-Stichworte von A-Z.

Damit gestalten Sie Ihre Geschäftsbriefe mit Sicherheit DIN-gerecht!

Über die alphabetische Sortierung kommen Sie mit einem Mausklick zur richtigen Information.

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Was zählt zu Geschäftsbriefen und warum sind die Angaben so wichtig?

Die Angaben sollen Ihren Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens zu informieren. Durch die Mitteilung der Handelsregisternummer beispielsweise ist es für Ihren neuen Geschäftspartner einfacher, sich beim Registergericht Auskünfte über Ihre Firma einzuholen. Die Vorschriften sollen also helfen, "böse" Überraschungen zu verringern.

Als Geschäftsbrief gelten in der Regel:
• Ihr gesamter externer Schriftverkehr, d. h. jede schriftliche Mitteilung, die Sie an einen oder mehrere Empfänger richten,
• alle Nachrichten, die Sie mit Hilfe neuer Telekommunikationssysteme übermitteln, wenn sie beim Empfänger in Schriftform (Papier oder Bildschirm) ankommen, z. B. E-Mail und Fax,
• beispielsweise Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Rechnungen, Quittungen sowie Bestellscheine.

Praxis-Tipp:

Grundsätzlich muss jeder "Geschäftsbrief", der geeignet ist, im Einzelfall den ersten schriftlichen Kontakt zwischen den Geschäftspartnern herstellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dies trifft beispielsweise auch auf eine Rechnung zu, wenn es sich hierbei um das erste Schriftstück handelt, das zwischen den Geschäftspartnern gewechselt wird (z. B. nach telefonischer Auftragserteilung).


Nicht als Geschäftsbrief gelten:
• der interne Schriftverkehr zwischen einzelnen Abteilungen, Büros, Filialen und Niederlassungen Ihres Unternehmens,
• Lieferscheine, Empfangsscheine, Mahnungen, Abholbenachrichtungen u. Ä.
• alle Nachrichten, die Sie an einen unbestimmten Personenkreis richten, z. B. Werbeschriften, Postwurfsendungen und Zeitungsanzeigen.

Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 22.02.2011 11:05