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DIN 5008Von A wie Abkürzung bis Z wie Zeitangaben - in unserem DIN 5008-Lexikon finden Sie alle relevanten Korrespondenz-Stichworte von A-Z. Damit gestalten Sie Ihre Geschäftsbriefe mit Sicherheit DIN-gerecht! Über die alphabetische Sortierung kommen Sie mit einem Mausklick zur richtigen Information. Wählen Sie bitte einen Anfangsbuchstaben oder geben Sie ein Schlagwort ein.Suche nach AnfangsbuchstabeSuche nach Schlagwort Schlagwort AllgemeinesDie Ausführungen in der DIN 5008 beziehen sich auf E-Mails, die als Geschäftsbriefe verschickt werden, unternehmensinterne Meldungen werden davon ausdrücklich nicht erfasst. Aber natürlich können Sie auch diese E-Mails nach der DIN 5008 gestalten. Beim Versand müssen Sie darauf achten, ob der Empfänger überhaupt in der Lage ist, Ihre Nachricht zu empfangen und zu öffnen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie sie verschlüsseln, codieren oder Ihre Anlagen beifügen. (s. auch Abschnitt "Elektronische Signatur bzw. Verschlüsselung") FormalesE-Mails werden nach DIN 5008 einzeilig geschrieben. Erfassen Sie den Text ohne Worttrennungen am Zeilenende. Wie der Text beim Empfänger tatsächlich angezeigt wird, hängt stark davon ab, welche Technik (Hardware und Software) bei ihm zum Einsatz kommt. Absätze jedoch sollten Sie setzen, um den Text zu gliedern. Darüber hinaus gelten für E-Mails die gleichen Regeln zur Textgliederung wie für andere Texte auch. E-Mail-Kopf (Betreff, Anschrift und Verteiler)Im E-Mail-Kopf finden Sie als vorgegebene Zeilen die Felder für den Betreff, die Anschrift und den Verteiler.
AnredeAuch wenn E-Mails eine schnelle Form der Kommunikation darstellen – auf die Anrede sollten Sie dennoch nicht verzichten. Beginnen Sie mit ihr an der Fluchtlinie und setzen Sie danach eine Leerzeile. Signatur
Die Angaben, die gemeinhin als Signatur bezeichnet werden, sind in der DIN 5008 im Abschnitt 18.8 "Abschluss" geregelt. Den Begriff selbst vermeidet die DIN 5008 an dieser Stelle, um eine Abgrenzung zur elektronischen Signatur bzw. Verschlüsselung (geregelt in Abschnitt 18.9) zu schaffen.
Dabei sollten Sie in jedem Fall Ihre E-Mail- und/oder Internetadresse anfügen. PflichtangabeWie bei Briefen auf Papier müssen Sie bei E-Mails zwischen "Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form" und Briefen, die keine Geschäftsbriefe, z. B. Werbesendungen, unterscheiden. E-Mails, die als Geschäftsbriefe gelten, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der jeweiligen Unternehmensform enthalten. Die DIN 5008 gibt vor, die Pflichtangaben unter jede E-Mail zu setzen, um jene Unterscheidung im Alltag umgehen zu können. Elektronische Signatur bzw. VerschlüsselungElektronische Signaturen und Verschlüsselungen dienen dazu, die Identität eines Absender einer E-Mail zu prüfen und die Integrität des Textes zu gewährleisten. Die DIN 5008 gibt daher vor, dass rechtsverbindliche E-Mails mit einer solchen elektronischen Signatur zu versehen sind. Darüber hinaus empfiehlt sie sie auch bei sonstigen wichtigen Mitteilungen. Wichtig ist, dass der Empfänger überhaupt in der Lage ist, die verschlüsselte E-Mail zu entschlüsseln. Premium-Tools zum Thema
Erstellt am: 31.07.2011 20:52, Letzte Änderung: 16.08.2011 12:31 |
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