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Die GF-Assistenz
Köln 18.-19.07.2013 |
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Gegenüberstellung verschiedener betrieblicher Größen oder Vorgänge eines Unternehmens. Erstellt am: 03.10.2007 14:34 siehe Vermögensgegenstand. Erstellt am: 03.10.2007 14:34 Ein Vermögensgegenstand ist ein greifbares Recht oder eine Sache, der einen zukünftigen Einnahmenüberschuss verkörpert und sich im wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden befindet. Der Vermögensgegenstand muss selbständig bewertbar und selbständig verkehrsfähig sein. Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 08.03.2011 10:31 Verrechnung sämtlicher angefallenen Kosten auf die Kostenträger. Erstellt am: 03.10.2007 14:34 siehe Hilfskostenstelle. Erstellt am: 03.10.2007 14:34 |
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