BWL-Lexikon
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Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die veräußert oder verbraucht werden sollen, mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Zusammenhang stehen oder einer vorübergehenden Geldanlage dienen.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge einer Periode in der Art, dass die Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge (aus den abgesetzten Leistungen) angepasst werden.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Quotiale Verknüpfung des Jahresüberschusses mit dem Umsatz.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Betrieb, der nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip arbeitet. Die Erzielung eines möglichst hohen Gewinnes ist das Hauptziel.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
siehe Generally Accepted Accounting Principles.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34