BWL-Lexikon
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Kosten, die für verschiedene Erzeugnisse gemeinsam anfallen und deshalb den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden können oder sollen. Es werden echte und unechte Gemeinkosten unterschieden.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
International anerkannte Rechnungslegungsnorm, herausgegeben durch das FASB. Die US-GAAP sind lediglich für alle börsennotierten Unternehmen in den USA maßgeblich.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge einer Periode in der Art, dass die Erträge an das Mengengerüst der Aufwendungen angepasst werden.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres eines Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren erfolgen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet zusammen mit der Bilanz und dem Anhang bei Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
siehe Break-Even-Analyse.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
siehe Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Die Berechnung dient dazu, zu entscheiden, wann es sinnvoll ist, ein bereits genutztes Investitionsobjekt durch ein neues zu ersetzen. Es werden die entgangenen Gewinne (= Grenzkosten) der neuen Variante den Erträgen, die durch die weitere Nutzung der alten Variante entstehen, gegenübergestellt. Erst wenn die Grenzerträge geringer werden, als die Grenzkosten, ist ein Ersatz sinnvoll.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Allgemein anerkannte, teilweise kodifizierte Regeln der Rechnungslegung für alle Kaufleute.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34
Mischform der Werkstatt- und der Fließfertigung. Die Maschinen und Arbeitsplätze werden gemäß den notwendigen Verrichtungen zu sogenannten Funktionsgruppen zusammengefasst, innerhalb einer Gruppe erfolgt die Anordnung nach dem Bearbeitungsablauf.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 08.03.2011 10:09
siehe Gewinn- und Verlustrechnung.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34