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von: Marc-Oliver

(03.03.2010, 23:51 Uhr)

Erster Teil: Streik – und nun?

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Die meisten unserer Vorgesetzten sind regelmäßig auf Geschäftsreise – sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland. Dies verlangt ein professionelles Reisemanagement, was in der Regel in den Händen des Sekretariats liegt.

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse im Luftverkehr ist es oftmals gar nicht so einfach, die Chefin/den Chef wie geplant von A nach B zu bringen. Nach dem Ausstand der Piloten der Deutschen Lufthansa AG sowie der französischen und griechischen Fluglotsen sind weitere Streiks absehbar. Das Kabinenpersonal der British Airways hat Streikmaßnahmen angedroht, ebenso die Piloten der Air Berlin. Aus dem letzten Jahr sind uns allen noch die Streiks bei der Deutschen Bahn AG in bester Erinnerung – um nur einige Beispiele zu nennen.

Wenn nun einer der eigenen Vorgesetzten betroffen sein sollte und dadurch ein Termin zu platzen droht, ist es empfehlenswert, sich folgendermaßen zu verhalten:

- Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Airline, ob der Flug des Chefs überhaupt vom Streik (Flugausfall) betroffen ist – viele Fluggesellschaften organisieren bei Streikmaßnahmen Notflugpläne.

- Ist der Flug tatsächlich betroffen, bieten viele Airlines aus Kulanz in der Regel, unabhängig von den gebuchten Tarifklassen (nicht: Serviceklassen!!!), kostenlose Umbuchungen, Stornierungen oder Ersatzbeförderung an; innerdeutsch beispielsweise durch die Deutsche Bahn AG.

- Wurde die Reise durch das Sekretariat veranlasst, aber die Buchung von einem Implant (firmeninternes Reisebüro) vorgenommen, ist zu prüfen und zu klären, wer von beiden zuständig ist.

- Ruhe bewahren! Es gibt in den meisten Fällen eine Lösung mittels Umbuchung oder Stornierung bei der Fluggesellschaft. Schlimmstenfalls muss der Termin verschoben oder via Telefon- bzw. Videokonferenz abgewickelt werden.

Doch was mache ich eigentlich, wenn die Chefin/der Chef bereits am Flughafen eingetroffen ist und es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Wetter, technischer Defekt am Flugzeug, Streiks) zu Verspätungen, Flugstreichungen und eventuell daraus resultierender Überbuchungen kommt?

Hierzu und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten als Passagier mehr in meinem nächsten Beitrag.


(Quelle: © siepmannH / PIXELIO, www.pixelio.de)


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