BWL-Lexikon
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Ein Vermögensgegenstand ist ein greifbares Recht oder eine Sache, der einen zukünftigen Einnahmenüberschuss verkörpert und sich im wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden befindet. Der Vermögensgegenstand muss selbständig bewertbar und selbständig verkehrsfähig sein.
Erstellt am: 03.10.2007 14:34, Letzte Änderung: 08.03.2011 10:31