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Schwanger – wie sagen Sie es Ihrem Chef?

Wann sollte Ihr Chef von der Schwangerschaft erfahren?

Natürlich können Sie Ihrem Chef diese Nachricht nicht zwischen Tür und Angel überbringen. Vereinbaren Sie besser einen Termin für ein ruhiges Gespräch. Den Zeitpunkt dafür sollten Sie bewusst auswählen: Wählen Sie Tag und Uhrzeit so, dass Ihr Vorgesetzter genug Zeit für Sie hat und nicht wegen anderer Termine im Stress ist. Ein Montagmorgen oder der Tag einer regelmäßigen Besprechung etwa ist besonders ungeeignet. Wichtig ist natürlich auch, wie Sie sich gerade fühlen. Haben Sie mit Übelkeit oder Müdigkeit zu kämpfen? Dann verschieben Sie das Gespräch noch etwas.

Es ist zwar Ihre Entscheidung, wann Sie Ihren Vorgesetzten informieren. Denken Sie aber daran, dass ein Gespräch über Ihre Schwangerschaft sowohl in Ihrem als auch in seinem Interesse ist. Sie sollten also nicht zu lang damit warten. Je eher Sie Ihren Chef einweihen, desto besser können Sie sich beide auf die neue Situation einstellen – und Sie müssen sich vor ihm nicht verstellen. Es ist auch eine Frage des Vertrauens, dass Sie ihn persönlich über Ihre Schwangerschaft informieren. Er könnte es Ihnen übel nehmen, wenn er es über Kollegen erfährt oder es selbst an Ihrem wachsenden Bäuchlein bemerkt.

Denken Sie rechtzeitig über die Elternzeit nach

Können Sie einschätzen, wie Ihr Chef auf die Nachricht reagiert? Seien Sie nicht gekränkt, wenn er sich nicht sofort mit Ihnen freuen kann. Denn auch auf ihn kommt eine enorme Umstellung zu. Häufig wollen Arbeitgeber daher schon während der Schwangerschaft wissen, wie Sie Ihr weiteres Berufsleben planen. Signalisieren Sie deutlich, dass Sie, soweit es Ihnen möglich ist, genauso zuverlässig arbeiten werden wie vor der Schwangerschaft. Aber lassen Sie sich nicht schon beim ersten Gespräch auf Themen wie Elternzeit oder Ähnliches ein. Fragt Ihr Chef Sie danach, bitten Sie ihn um Aufschub, damit Sie in Ruhe darüber nachdenken können.

Für das nächste Gespräch sollten Sie aber schon wissen, wann und in welchem Umfang Sie wieder in den Job einsteigen möchten. Informieren Sie sich auch über die Arbeitszeitmodelle anderer Firmen. So können Sie Ihrem Chef kreative Vorschläge für die zukünftige Zusammenarbeit machen. Betonen Sie Ihre Stärken und Kenntnisse, die Sie für die Firma unentbehrlich machen.

Schwangerschaft und Beruf: gesetzliche Schutzbestimmungen

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der gesetzliche Mutterschutz. Spätestens dann werden Sie von der Arbeit freigestellt. In diesen sechs Wochen dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Selbst dann können Sie jederzeit von diesem Entschluss zurücktreten.

Nach der Geburt Ihres Kindes dauert der Mutterschutz noch weitere acht Wochen an. In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten, selbst wenn Sie wollen. Dennoch ist gerade diese Zeit für Ihre berufliche Zukunft von großer Bedeutung. Es steht Ihnen frei, nach dem Mutterschutz Elternzeit zu beantragen.

Extratipp: Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung kann Ihnen nicht gekündigt werden. Sollten Sie die Elternzeit antreten, gilt dieser Schutz auch dann noch.

(Alle Informationen ohne Gewähr, für rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr Arbeitsamt.)

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Erstellt am: 17.08.2010 13:38, Letzte Änderung: 03.10.2010 08:57
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