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Musterformulierungen für mehr Rechtssicherheit

Das Telemediengesetz hilft nicht weiter

Das Telemediengesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste – also auch des Internets. Dabei legt es explizit fest, dass Ihr Betrieb lediglich für seine eigenen Inhalte verantwortlich gemacht werden kann. Keine Aussagen macht es hingegen zu Hyperlinks.
Obwohl es sich bei Links auf den ersten Blick um Angebote anderer Unternehmen handelt, hat das Landgericht Hamburg (Az: 312 O 85/98) einen Internetbetreiber aufgrund seiner Hyperlinks verurteilt. Der Grund: Die verlinkten Webseiten verletzten gezielt die Persönlichkeitsrechte des Klägers. Auch ein Disclaimer bot hier keinen ausreichenden Haftungsschutz.

Der Disclaimer sollte gut sichtbar sein

Allerdings brauchen Sie jetzt nicht aus Angst vor einer möglichen Klage alle Links von Ihrer Webseite entfernen. In den meisten Fällen können Sie sich mit einem Disclaimer tatsächlich zuverlässig von derartigen "fremden" Inhalten distanzieren. Wichtig ist hierbei lediglich, dass der Disclaimer gut sichtbar auf Ihrer Webseite untergebracht ist, z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die über Ihre Startseite leicht ansteuerbar sein sollten.
Anders verhält es sich hingegen, wenn es sich um Links handelt, die zu anderen Zweigstellen Ihres Unternehmens (LG Frankfurt, Az: 3/12 O 173/97) oder bewusst zu markenrechtsverletzenden Inhalten führen (LG München I, Az: 4 HK O 6543/00) – also zu Webseiten, die eine eingetragene Marke unbefugt verwenden. Hier gehen die Gerichte davon aus, dass sich Ihr Unternehmen die Inhalte zu eigen macht und damit dafür haftbar ist.

So könnte Ihr Disclaimer aussehen

Sie haben noch keinen Disclaimer auf Ihrer Firmenwebseite? Mit folgender Musterformulierung sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite:

"Für Links auf Internetseiten Dritter, auf die durch Hyperlinks und Frames verwiesen wird, trägt allein der jeweilige Dritte die Verantwortung. Der Betreiber dieser Plattform hat keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der verlinkten Seiten und übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Aktualität, Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit dieser Webseiten."

"Framen" Sie auf Ihrer Firmenwebseite?

Das sogenannte "Framing" macht es möglich, fremde Webseiten-Inhalte innerhalb eines Rahmens so auf der eigenen Homepage einzubinden, dass die Verlinkung auf den ersten oder zweiten Blick nicht mehr als solche ersichtlich ist. Vor allem wenn Sie Angebote von Kooperationspartnern auf diese Weise einbinden, überschreiten Sie schnell die Grenzen der Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzung. Schließlich erscheinen die Produkte und Dienstleistungen des anderen Unternehmens "geframt" im Design Ihrer eigenen Firma.

Überprüfen Sie Ihren Disclaimer regelmäßig

Disclaimer sind eine sinnvolle Ergänzung und dienen der rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens. Gleichwohl sind sie aber kein "Freibrief". Überprüfen Sie daher die Hyperlinks auf Ihrer Firmenwebseite in regelmäßigen Abständen auf mögliche rechtswidrige Veränderungen und holen Sie sich von Kooperations- oder Partnerunternehmen eine Einverständniserklärung für die Verlinkung ein.

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Größe:  16.37 MByte

Erstellt am: 26.02.2010 07:14, Letzte Änderung: 05.04.2010 14:53
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