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ReisevorbereitungESTA-Registrierung – Vorsicht vor Internetgaunern!Zwei Jahre gültig: die Einreisegenehmigung über ESTAGrundsätzlich kann sich Ihr Chef zu jedem Zeitpunkt vor dem Beginn seiner Reise in die USA online registrieren. Die US-Behörden empfehlen jedoch, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt auszufüllen, um das Verfahren zu vereinfachen. Hat Ihr Chef alle Fragen in englischer Sprache beantwortet, erfährt er in der Regel innerhalb kurzer Zeit, ob seine Reise genehmigt ist oder nicht. Sollte Letzteres der Fall sein, muss er bei der US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat ein Visum beantragen. Extratipp: Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 15 Minuten Ihrer Zeit ein! Natürlich kann Ihr Chef seine ESTA-Genehmigung auch schon mehrere Wochen im Voraus beantragen. Auch Reisebüros dürfen den Antrag für ihre Kunden übernehmen. In der Praxis werden vermutlich Sie diese Aufgabe für Ihren Vorgesetzten übernehmen. Doch keine Angst: Sie müssen das Einreiseformular nicht vor jedem Besuch in den USA erneut ausfüllen. Haben Sie Ihren Chef einmal erfolgreich registriert, ist die Genehmigung zwei Jahre gültig. Was, wenn ESTA die Einreise verweigert?Sollten Sie bzw. Ihr Chef vergessen, die Einreise vorab online genehmigen zu lassen, kann die Fluggesellschaft Ihrem Vorgesetzten den Zutritt zur Maschine verweigern. Auf jeden Fall aber muss er in einem solchen Fall mit längeren Wartezeiten und ggf. Schwierigkeiten bei der Einreisestelle in den USA rechnen. Achtung! Internetbetrug mit ESTA!
Das Auswärtige Amt und die US-Behörden warnen im Zusammenhang mit dem ESTA-Prozedere vor Internetbetrügern. Seit Einführung des Systems sind Webseiten aufgetaucht, die angeben, das Ausfüllen des Formulars kostenpflichtig für Sie zu übernehmen. Aber denken Sie daran: Die Registrierung bei den offiziellen Stellen ist kostenlos! Das Ärgerliche am Internetbetrug sind aber nicht nur die unnötigen Kosten. Zudem geraten wichtige persönliche Daten Ihres Chefs in die Hände zwielichtiger Gestalten. Extratipp: Sollten Sie die ESTA-Registrierung versehentlich über eine betrügerische Webseite vorgenommen haben, raten die US-Behörden, den Antrag auf der offiziellen Seite erneut auszufüllen. Eine finanzielle Entschädigung ist leider nicht möglich. Es empfiehlt sich jedoch, Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen mitzuteilen, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, und hier eine Rückerstattung zu beantragen. Extratipp: Bei der Organisation einer Geschäftsreise für Ihren Vorgesetzten müssen Sie viele Dinge zu bedenken. In der sekretaria-Rubrik Geschäftsreise finden Sie zahlreiche weitere Tipps und Tricks, mit denen Sie sich diese Arbeit erleichtern können. Reist Ihr Chef öfter geschäftlich ins Ausland? Dann müssen Sie bei der Buchung von Flügen, Hotels & Co. viel auf Englisch kommunizieren. Ihre Sprachkenntnisse können Sie unter www.business-english.de auffrischen. Hier finden Sie Expertenratschläge, Lernhilfen und Mustertexte für Ihren täglichen Umgang mit dem Englischen im Büro. Premium-Tools zum Thema
Erstellt am: 22.03.2010 19:40, Letzte Änderung: 05.04.2010 16:03 ![]() |
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