Klare Formulierungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen. Umgekehrt jedoch gibt es Wörter, die die Entschlossenheit gleich wieder infrage stellen. Wissen Sie, welche das sind? Finden Sie es heraus mit unserem Quiz.
Ein Geschäftsessen gehört für Ihren Chef zu den besonders angenehmen Aufgaben in seinem Arbeitsalltag. Er hat einen gemütlichen Mittag, kann sich spendabel geben – und die Bewirtungskosten zu einem großen Teil steuerlich geltend machen. Allerdings gehört zu diesem Vergnügen auch etwas Arbeit. Denn damit das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert, müssen sie vorschriftsmäßig dokumentiert sein. Sonst kommt es bei einer Betriebsprüfung zu vielen Nachfragen, die das Verfahren unnötig in die Länge ziehen. Sorgen Sie vor und unterstützen Sie Ihren Chef mit tadellosen Bewirtungsbelegen. Mithilfe unserer Infographik machen Sie den Check, ob alle Angaben im Bewirtungsbeleg richtig ausgefüllt wurden.
Bewirtungskosten – das ist absetzbar
Wenn Ihr Chef einen Geschäftspartner bewirtet, kann er die Kosten zu 70 Prozent absetzen. Das Essen muss in einem Restaurant stattfinden, häusliche Einladungen können nicht geltend gemacht werden. Wichtig ist auch, dass es sich tatsächlich um einen Geschäftspartner handelt und nicht um einen Mitarbeiter. Als Geschäftspartner zählt jeder, zu dem Ihr Chef eine Geschäftsbeziehung unterhält bzw. plant. Ob sie schließlich tatsächlich zustande kommt, spielt dabei keine Rolle.
Was muss auf dem Bewirtungskostenbeleg stehen?
Notieren Sie die einzelnen Gäste und den Grund des Geschäftsessens auf dem Bewirtungsbeleg. Der Beleg selbst muss maschinell erstellt sein, ein Rechnungsdatum und eine Rechnungsnummer aufweisen sowie die vollständige Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Die einzelnen Speisen und Getränke müssen separat aufgeführt sein. Auch die Nettosumme, der gültige Mehrwertsteuersatz sowie der konkrete Mehrwertsteuerbetrag dürfen nicht fehlen. Schließlich muss Ihr Chef alle Angaben handschriftlich unterzeichnen.
Das Finanzamt erkennt auch "Inhouse-Bewirtungen" an. So ist es durchaus möglich, die Lebensmittel einzukaufen, zu Hause zu kochen und dies dann entsprechend abzusetzen.