Unsere Zeiten sind extrem schnelllebig – wer da Schritt halten will, muss sich Veränderungen stellen. Aber sind es nicht eher Verbesserungen? Mit unserem kleinen Quiz lernen Sie, wie Sie Veränderungen positiv formulieren.
Ok, Ich habe nochmal mit meinem ehemaligen Prof dadrüber diskutiert.
Die Sendung wurde nur dann ordnungsgemäss zugestellt, wenn der Empfänger von euch eine Vollmacht erhalten hat. Andernfalls sofort reklamieren, dass die Ware eben nicht angekommen ist.
Bleibt noch die Frage, was mit dem Schneeräumen ist... Erstmal: Was sagt euer Vertrag? Wenn da nichts drin steht, ist erstmal der Vermieter verantwortlich, Dieser kann natürlich vertraglich den Verein verpflichten (falls nicht schon passiert). Aber nur, weil der Verein "vorne" im EG ist, hat er keine Pflichten.
Der Vermieter ist auf seine Räumpflicht hinzuweisen, es ist eine Frist zu setzen, und nach dieser Frist könntest Du z.B. einen Winterdienst beauftragen und die Kosten von deiner Miete abziehen.
@Phil
Nenenene, von "ordnungsgemäß zugestellt" kann in diesem Fall keine Rede sein!
@BellaWalt
Deinen Ärger kann ich gut verstehen - das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.
Ich hatte vor zig Jahren einmal so ein ähnliches Problem: der Zusteller hat in unserem Bürogebäude die ganze Chose (@Etiiiiiiiiiiiiiiiii, schreibt man das so? ;-)) einfach ins Treppenhaus gekippt und jede Firma musste sich ihre Post selbst "suchen". Eine Beschwerde bei der Zustellaufsicht zeigte keine Wirkung und so habe ich einen Leserbrief an eine renommierte Tageszeitung geschrieben.
Prompt nahm die Oberpostdirektion Stellung und eine Mitarbeiterin kam extra zur Befragung vorbei. Fazit: Problem behoben! :-)
Ich würde an Deiner Stelle die Zustellerin ein Mal (und nicht öfter) darauf hinweisen, dass die Post beim Adressaten zugestellt werden muss. Und wenn's dann nicht funktioniert -> handeln!
Ich gebe dir Recht, liebe Eto. Andererseits weiß ein AG ja, welche Mitarbeiter Behinderungen haben und welcher Art diese sind.
So sollte es zumindest sein. Und dann greift meiner Meinung auch das Schlagwort "Fürsorgepflicht". Aber natürlich bin ich auch kein Rechtsexperte.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die betroffene Dame zögert, im Winterwetter um einem anderen Bezirk zu bitten, um nicht als "Problemfall" dazustehen.
Maigret, ich habe keine Ahnung, wie da die Rechtslage ist. Wahrscheinlich ist der AG darauf angewiesen, dass der AN den Mund aufmacht und berichtet, dass das Arbeitsgebiet aufgrund der Behinderung zeitweilig nicht zu schaffen ist. Ahnen kann der AG das nicht. Ich sehe unsere Postbotin hier auch mühsam ihr Wägelchen durch den Schnee schieben, bergauf, und frage mich, ob die Post weiß, was sie ihren Mitarbeitern zumutet.
nichts gegen eure Zustellerin (da habe ich vollstes Verständnis für!). Aber hat die Post nicht dafür Sorge zu tragen, dass die Briefe ordentlich zugestellt werden? Notfalls müsste man der Dame dann zeitweise einen anderen Bezirk zuteilen, da der AG ja auch in der Verantwortung steht, ihr wegen ihrer Einschränkung keine unzumutbaren Wege zuzumuten. Ob das so ok ist, die Post einfach woanders abzugeben? Ich hätte das auch nicht gern, wenn mein Nachbar alles in die Hände bekommt, was wir auf dem Postwege erhalten. Stichworte: Datenschutz und Briefgeheimnis. Zumal ihr vermutlich nicht euren Kneipenwirt als "Übergangsadresse" angemeldet habt.
Nur so ein paar Gedanken dazu.
Aber ich bin auch nicht päpstlicher als der Papst und würde mich NICHT darüber beschweren, um der Dame keinen Ärger einzuhandeln. Behinderte haben es schon schwer genug, im Beruf Fuß zu fasssen.
Daher verstehe meinen Beitrag bitte NICHT als Aufforderung, die Zustellerin anzukreiden!!!! Aber laut denken darf ich ja trotzdem mal.
In meinen Augen hat hier die Post als AG versagt, nicht die Dame. Wie seht ihr das denn?
Ja das mit der Packstation habe ich mir auch schon überlegt. Aber was mach ich mit den Briefen? Jedenfalls hab ich bei der Post angerufen und die waren mehr als entsetzt. Aber sonst würde mein Leben ja langweilig werden und ich hätte nix zu berichten *hihi*
Für Lieferungen, die im Auftrag der Post gehandhabt werden, ist die Packstation wirklich eine tolle Lösung. Leider liefern nicht alle Firmen an Packstationen...
Jein... So dinge gelten als "zugestellt", wenn die Post sie ordnungsgemäss abgeliefert hat. Die frage, ob "beim Nachbarn" ordnungsgemäss ist, ist noch was anderes.
Übrigens ist nicht der Mieter vorne, sondern der Eigentümer des Gebäudes für die Beseitigung des Schnees verantwortlich. Er kann das zwar im Vertrag mit dem Mieter klären, ist aber trotzdem immernoch dafür verantwortlich regelmässig (eigentlich: täglich) zu überprüfen, dass der Mieter seinen Pflichten auch nachkommt.
Falls Kosten auf dich zukommen, kannste ihm ja mal sagen, dass er dafür verantwortlich ist.
Rein rechtlich ist es meines Wissens so: Muss der Empfang quittiert werden, trägt der Zeichner für die ordnungsgemäße Übergabe die Verantwortung.
Bella, das ist wirklich ärgerlich. Rein rechtlich bist Du aber aus dem Schneider, denn Du hast den Warenempfang ja nicht quittiert. Aber Du hast natürlich auch weder Schuhe noch Konzertkarten... Reklamier sofort beim Versender.
Ich muss mal Dampf ablassen, sonst platze ich! Weil wir einen Verein im Vorderhaus haben, der den Schnee nicht räumt, hat unsere Briefträgerin (sie hat eine Behinderung am Fuß und kann über diese Eisplatten nicht laufen) angefangen unsere Post nicht mehr in die Briefkästen zu werfen sondern im Haus bei einer Gaststätte abgegeben. Der Wirt hat dann die Post bei uns auf den Fußabstreifer gelegt und hat mir das heute morgen ganz freudig erzählt. Ich warte nun schon seit Anfang Dezember auf mehrere Warensendungen (Konzertkarten, Schuhe...) die alle laut Firmen versand/zugestellt sind (Vermerk "an Nachbar") aber ich hab nix bekommen! Jetzt will es natürlich keiner gewesen sein. Durch die Gaststätte ist das Haus immer zugänglich wer weiß wo die Sachen geblieben sind...Hammer oder?
Euch einen schönen Tag und ganz liebe Grüße
Bella