Auszeichnung

Umfrage

Wie häufig finden bei Ihnen im Unternehmen Mitarbeiterversammlungen statt?





Gewinner- und Verlierersprache (3)

Unsere Zeiten sind extrem schnelllebig – wer da Schritt halten will, muss sich Veränderungen stellen. Aber sind es nicht eher Verbesserungen? Mit unserem kleinen Quiz lernen Sie, wie Sie Veränderungen positiv formulieren.

» zum Quiz

daily vokabelmail
22.05.2012

Your phrase today:

ramshackle

Do you know what it means?

meaning


sekretaria bei Facebook

Wahrheiten aus dem Sekretärinnen-Alltag, witzige Videos, Fotos und spannende Bürogeschichten.

Magazin / Specials

» Zurück zur Rubrik Specials
» Forum AGB

Nebenjob
»  Antworten»  Neues Thema»  Letztes Thema
Phil  24.02.11, 09:50, Beiträge: 1974druckenzitierenLesezeichen setzen
Ich würde das Locker sehen. Es ist in meinen Augen so wie Du sagst:
Das Mieturteil ist auf eine Eigentumswohnung nicht übertragbar, Heimarbeit ist kein Gewerbe, und die anderen Bewohner deines Hauses hat das nicht zu interessieren.

"Sichtbar" bedeutet, dass man z.B. durch ein Türschild erkennt, dass Du da arbeitest. Das ist was anderes, als "ich lade mal 10 Minuten mein Auto aus".

Sag deinem Nachbarn, dass es Dir leid tut, wenn er sich belästigt fühlt, dass du aber deiner Arbeit nachgehen wirst...


Und besorg Dir schon mal eine Rechtsschutzversicherung, denn der wird vermutlich Klagen... auch wenn warscheinlich kein Anwalt mit Grips das übernimmt.
 
Blinki  24.02.11, 08:42, Beiträge: 806druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo Ihr lieben,

macht einer von Euch einen Nebenjob von zu hause?

Ich frag mit folgenden Hintergrund:
Ich mache einen vom meinem Arbeitgeber genehmigten Nebenjob.
Für diesen Job nehme ich Ware mit nach hause und bringe sie im Anschluss zur Firma zurüc; Müll der dabei entsteht wird auch über die Firma entsorgt.

Wir wohnen in unserem Eigenheim (Wohnung), wie Ihr in einem andern Thema von mir schon mal lesen konntet, habe ich ziemlichen Ärger mit meinem Nachbarn.

Meine Arbeit ist keine Gewerbe, da ich bei einer Firma Angestellt bin.
Er möchte mir jetzt die Arbeit verbieten weil Sie "Sichtbar" ist. (steh max. 10 min zum be- und entladen vor der Haustüre).

Er hat jetzt ein Mieturteil zitiert, wo dies angeblich verboten werden darf, aber Hallo wir wohnen doch im Eigentum...

Also meine Frage:
Wer macht einen Nebenjob von zu Hause (was für einen), habt Ihr das Euch irgendwie von der Hausverwaltung, Vermieter genehmigen lassen?!?!?
 
Zum Forum wechseln:» Dieses Thema beobachten