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22.05.2012

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Arbeitsunfall - Fahrlässige Körperverletzung?
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Etoblau    30.09.10, 19:28, Beiträge: 5847druckenzitierenLesezeichen setzen
Nur das Wort, Wusel? Einen Rest vom letzten Kürbissuppengelage hätte ich noch im Kühlschrank... *schrei*
 
officewusel   24.09.10, 10:44, Beiträge: 2130druckenzitierenLesezeichen setzen
Was hab ich das Wort vermisst.....
 
pandemonium  22.09.10, 11:34, Beiträge: 1910druckenzitierenLesezeichen setzen
Wusel wird dir für diesen Hinweis danken *gacker*... ;-)
 
Etoblau    21.09.10, 17:42, Beiträge: 5847druckenzitierenLesezeichen setzen
Na, das ist ja schon mal was, wenn die Gemüter sich beruhigt haben. Auch Kürbissuppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird, gell *grins*
 
pandemonium  21.09.10, 16:41, Beiträge: 1910druckenzitierenLesezeichen setzen
Danke für eure Rückmeldungen.

Tatsächlich ist es so, dass der Unfallverursacher ein Mitarbeiter des Unternehmens war, für das die Spedition von meinem Freund geladen hat (also kein Kollege im üblichen Sinn).

Als Arbeitsunfall ist das Ganze schon eingestuft worden und ich geh auch davon aus, dass die BG sich kümmert. Nach der ersten Aufregung hat man (Freund) sich auch soweit beruhigt, dass er nun keine Anzeige mehr erstatten will.

VLG pan
 
Him   21.09.10, 13:11, Beiträge: 2109druckenzitierenLesezeichen setzen
Die BG kommt hier auf jeden Fall ins Spiel. Das Krankenhaus muss ja mit jemandem abrechnen. Wenn der Kollege also erzählt hat, wie es zu den Verletzungen gekommen ist, wertet das Krankenhaus das als Arbeitsunfall und rechnet mit der BG ab. Diese wird sich also in dem Fall sicher mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, da dieser Arbeitsunfälle der zuständigen Unfallkasse sofort zu melden hat. Es kann natürlich sein, dass von dort dann auch noch darauf hingewiesen wird, dass Unfallverhütungsmaßnahmen einzuhalten sind. Eine Anzeige (die ja hier nicht gewünscht ist) müsste der Geschädigte, also der Kollege machen, aber das will er ja nicht.
Ich würde hier zunächst mal ruhig bleiben und abwarten. Bei Arbeitsunfällen tritt in jedem Fall zunächst die zuständige Unfallkasse für Schäden ein. Ruhig Blut!
 
bürochaos  21.09.10, 12:37, Beiträge: 125druckenzitierenLesezeichen setzen
Meines Wissens, haftet die BG auch bei Folgeschäden aus dem Arbeitsunfall. Somit wäre er in dieser Richtung abgesichert.

Ist der Staplerfahrer ein Kollege? In diesem Fall würde ich auf keinen Fall eine polizeiliche Anzeige machen. Denn damit würde das Betriebsklima ziemlich gestört werden.

Ich würde auf jeden Fall mal abwarten, was die BG macht und für wen oder was sie (BG) schuldig hält. Denn ich könnte mir vorstellen, dass bei Gericht die BG um ihre Meinung gefragt wird.
 
Etoblau    21.09.10, 12:37, Beiträge: 5847druckenzitierenLesezeichen setzen
Tja, unser Sicherheitsingenieur meinte heute, dass der Staplerfahrer natürlich auch nicht einfach in die Plane fahren darf - da gibt's offensichtlich viele Aspekte...
 
pandemonium  21.09.10, 12:19, Beiträge: 1910druckenzitierenLesezeichen setzen
Ok klar. Aber was ist, wenn er das nicht bemerkt hat, z. B. weil er mit dem Rücken zu Geschehen stand?
 
Etoblau    20.09.10, 22:02, Beiträge: 5847druckenzitierenLesezeichen setzen
Pan, das ist ziemlich prekär, da würde ich einen Anwalt oder einen Experten für Arbeitsschutz fragen. Dein Bekannter hat in jedem Fall insoweit fahrlässig gehandelt, als dass er die Plane nicht postwendend entfernt hat, damit er gesehen werden kann (so würde es unseren Fahrern zumindest ausgelegt).
 
little_hope  20.09.10, 11:56, Beiträge: 503druckenzitierenLesezeichen setzen
Hätte sich der Verunfallte denn nicht absichern müssen? Hätte er nicht dafür sorgen müssen, dass er gesehen wird bzw. die Plane sichern?

Ich finde es immer sehr problematisch einen anderen Menschen zu verklagen und man muss sich auch über die eigene Schuld im Klaren sein.

Es kann auch sein, dass der AG eine Mitschuld trägt.

Nachher muss der Verunfallte noch irgendwas zahlen oder so. Das wäre dann ganz dumm.

Aber wenn was gemacht werden soll, dann muss das natürlich sofort passieren.
 
pandemonium  20.09.10, 11:39, Beiträge: 1910druckenzitierenLesezeichen setzen
Hallo zusammen,

ich hätte mal die Frage, was ihr machen würdet:

Einem Freund passierte folgender Arbeitsunfall: Er (Ehemann und Vater eines 1-jährigen Sohnes) arbeitet bei einer Spedition. Er steht auf dem LKW auf der Ladefläche und hilft beim Laden. Die Plane rutscht vorn runter. Trotzdem (und in der Annahme, der Mann sei weg) fährt ein Kollege mit dem Stapler mit Paletten drauf die Ladung durch die Plane auf die Ladefläche und drückt dabei den Freund in einen Metallbehälter, der schon auf der Ladefläche stand. Zunächst sieht alles nicht so dramatisch aus, aber nachdem der Freund dann zu Hause gebrochen hat und von seiner Frau ins KKH genötigt wurde, stellte man diverse Quetschungen und Prellungen fest und hat ihn über Nacht dabehalten.

Jetzt meine Frage: Natürlich wurde das als Arbeitsunfall gemeldet und ich nehme an, dass KKH und BG für die Behandlung aufkommen. Die Frage ist nun, ob er auch eine Anzeige gegen den Staplerfahrer wg. fahrlässiger Körperverletzung erstatten soll, um damit einen Prozess und eine Zahlung von Schmerzensgeld und Arbeitsausfall anzustrengen. Denn es kann ja niemand wissen, ob er nicht in ein paar Jahren mit Folgeschäden aus diesem Unfall zu rechnen hat, evtl. arbeitsunfähig wird und dann seine Familie (Frau geht nicht arbeiten) nicht mehr unterhalten kann.

Klar ist, dass der Gabelstaplerfahrer das sicher nicht absichtlich gemacht hat. Aber einfach in dem guten Glauben und ohne Sicht die Ladung auf die Ladefläche zu wuchten, ist schon fahrlässig.

Wie seht ihr das?
 
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